September-Steuerschätzung 2020: Geringere Einnahmeerwartungen durch Konjunkturmaßnahmen

11.09.2020, 08:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gestern ist die 158. Sitzung des Arbeitskreises »Steuerschätzungen« zu Ende gegangenen. Sie wurde als zusätzliche Schätzung aufgrund der erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Corona-Krise durchgeführt.

Im Vergleich zu den Erwartungen im Mai 2020 reduziert sich demnach das erwartete gesamtstaatliche Steueraufkommen im Schätzzeitraum 2020 bis 2024 um 29,6 Milliarden Euro. Diese Abweichung ergibt sich wesentlich aus den umfangreichen staatlichen Hilfsmaßnahmen zur Stützung der Konsumenten, Familien und Unternehmen wie der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer und dem Kinderbonus, aber auch durch die weiteren steuerlichen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Steuerhilfe-Gesetze. Diese summieren sich allein in diesem Jahr auf Steuermindereinnahmen von mehr als 25 Milliarden Euro. Die nach oben korrigierten Erwartungen für 2020 aufgrund der durch die staatlichen Maßnahmen gestützten schnelleren Erholung der Wirtschaft werden dadurch komplett überlagert. Angesichts des unsicheren weltwirtschaftlichen Umfelds wird ab 2021 nun eine etwas weniger dynamische Fortsetzung der Erholung erwartet.

Für den Freistaat Sachsen schlagen sich die neu beschlossenen Stützungsmaßnahmen und die etwas verhalteneren Erholungstendenzen ab 2021 in spürbaren Steuermindereinnahmen nieder. Im aktuellen Jahr 2020 wird die Finanzlage durch die wieder anspringende Konjunktur sowie Kompensationszahlungen des Bundes jetzt besser eingeschätzt als noch im Mai. Dennoch verbleibt gegenüber der Oktober-Steuerschätzung 2019 ein Minus von mehr als 1,7 Milliarden Euro. Für den nächsten Doppelhaushalt werden derzeit Steuereinnahmen von 15,5 Milliarden Euro für 2021 und 16,2 Milliarden Euro für 2022 erwartet. Das ist für beide Jahre ein Minus von fast 670 Millionen Euro gegenüber den Erwartungen von vor vier Monaten. Auch für den Doppelhaushalt 2023/2024 fallen die Erwartungen um 266 Millionen Euro geringer aus.

Die Einnahmeerwartungen im Zeitraum von 2020 bis 2024 reduzieren sich auf Landesebene damit um insgesamt 5,5 Milliarden Euro im Vergleich zur letzten Steuerschätzung vor der Pandemie vom Oktober 2019.

Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann zu den Ergebnissen: »Knapp vier Monate nach der letzten Steuerschätzung müssen wir unsere Steuereinnahmeerwartungen für die Jahre 2020 bis 2024 erneut nach unten korrigieren. Wir sehen, die Unsicherheit für Prognosen ist groß. Hier haben wir richtigerweise vorsichtig und vorsorglich gehandelt. Die Konjunktur in diesem Jahr zeigt, dass die staatlichen Hilfsmaßnahmen nötig und richtig waren. Langfristig sehen wir heute schon die Dimension des realen Verlustes für unsere Staatseinnahmen durch die Corona-Pandemie.«

Die neue Steuerschätzung bilde die Grundlage für die weitere Planung des Doppelhaushaltes 2021/2022. »Mit dem überwiegend kreditfinanzierten Corona-Bewältigungsfonds haben wir im April 2020 frühzeitig sinnvoll Vorsorge getroffen, um möglichst viele Ausgaben auf dem Niveau der Einnahmeerwartungen vom Oktober 2019 aufrechterhalten zu können und die Krise nicht noch zu verstärken. Das wird aber in den Folgejahren so nicht mehr möglich sein. Das kluge Priorisieren und Anpassen der Ausgaben an die Einnahmen ist ernster denn je«, so Vorjohann. Und es sei immer zu bedenken, dass wir durch das Grundgesetz und unsere sächsische Verfassung verpflichtet sind, die jetzt aufgenommen Kredite zu tilgen.

Die sächsischen Kommunen müssen im Ergebnis der Steuerschätzung ab 2021 ebenfalls mit niedrigeren Einnahmen rechnen. 2020 können sie Steuereinnahmen von knapp 3,3 Milliarden Euro erwarten. Das sind rund 43 Millionen Euro mehr als noch zur Steuerschätzung Mai 2020. Ab 2021 bewegen sich die aktuell geschätzten Steuermindereinnahmen der sächsischen Kommunen gegenüber den bisherigen Prognosen zwischen rund 18 und 95 Millionen Euro pro Jahr. Aufgrund des hohen Anteils der besonders volatilen Gewerbesteuer am gemeindlichen Steueraufkommen ist die Schätzung der Gemeindesteuern mit besonderen Unsicherheiten behaftet.

Die nächste turnusmäßige Sitzung des Arbeitskreises »Steuerschätzungen« wird Mitte November 2020 stattfinden.

Anlage:
Steuerschätzung September 2020


zurück zum Seitenanfang