Medieninformation IX - 2020

21.08.2020, 11:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Einspruchsrücknahme im Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte nach Coronaverstoß

Nach zwei Verhandlungstagen hat eine aus Chemnitz stammende Angeklagte Ihren Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Chemnitz zurückgenommen. Sie hat nunmehr eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,00 € wegen Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und die Verfahrenskosten zu zahlen.

Der Strafbefehl geht davon aus, dass die Angeklagte in den Abendstunden des 17.April.2020 gemeinsam mit acht weiteren Personen ihren 46. Geburtstag nachgefeiert hat. Infolge der zu dieser Zeit geltenden Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote lag ein Verstoß gegen die sächsische Coronaschutz-Verordnung vor. Die Polizeibeamten, welche den Verstoß vor Ort überprüftem, wurden von der Angeklagten zunächst beleidigt und während der Feststellung der Personalien der Feiernden tätlich angegriffen.


Kontakt

Amtsgericht Chemnitz

Pressesprecherin Birgit Feuring
Telefon: +49 371 453 0
Telefax: +49 371 5500
E-Mail: verwaltung@agc.justiz.sachsen.de

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