Weitere Corona-Hilfen für kleine Kinos in Sachsen

21.08.2020, 09:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung der Kinos im Freistaat Sachsen tritt in Kraft

Dresden (21. August 2020) – Auch kleinere Kinos in Sachsen können künftig finanziell gefördert werden, um Corona-bedingt notwendige Investitionen zu realisieren.

Eine entsprechende Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung der Kinos im Freistaat Sachsen ist jetzt in Kraft getreten.

Staatskanzleichef und Medienminister Oliver Schenk: »Viele Kinos waren länger als ein Vierteljahr geschlossen. Sie unterliegen auch weiterhin erhöhten Hygieneanforderungen, die mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden sind. Mit unserem Programm wollen wir auch die kleinen Kinos in unserem Land, die weiterhin nicht durch den Bund gefördert werden können, bei Corona-bedingt notwendigen Maßnahmen unterstützen und auch damit einen Beitrag für den Film- und Medienstandort Sachsen leisten. Wir wollen so den Kulturort Kino insbesondere auch außerhalb von Ballungsgebieten erhalten. Die neue Richtlinie ist eine gute Ergänzung bereits bestehender Förder-Programme.«

Mit der Richtlinie sollen kleine Kinos, die bislang weder durch das »Zukunftsprogramm Kino« noch durch das »Zukunftsprogramm II« der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien gefördert werden, eine Unterstützung für Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen erhalten, die zur Reduzierung der Covid-Ansteckungsgefahr erforderlich sind. Anträge für diese Förderung können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.

https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/kino-förderung-investiv-sachsen.jsp

Hintergrund

Anfang Juli hatte der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags knapp 5 Millionen Euro zur Unterstützung von Maßnahmen für die sächsischen Medien bewilligt. Als Unterstützungsleistungen für Kinobetreiber stehen insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Nachdem der Bund mit dem neuen Zukunftsprogramm die Kinoförderung ab August bereits ausgeweitet hat, wird diese mit dem neuen Programm des Freistaates dadurch abgerundet, dass auch Kinos mit durchschnittlich weniger als 275 Vorstellungen im Jahr gefördert werden können. So kann beispielsweise ein kleines Kino mit einer Leinwand, das nur am Wochenende öffnet, bis zu 50.000 Euro für entsprechende Investitionen zur Corona-Vorsorge erhalten.

Bereits vor einem Monat war ein Förderprogramm des Freistaates zur Gewährung von Hilfen zur Liquiditätssicherung von Kinos aufgelegt worden.


Kontakt

Sächsische Staatskanzlei

Regierungssprecher Ralph Schreiber
Telefon: +49 351 564 10300
Telefax: +49 351 564 10309
E-Mail: presse@sk.sachsen.de
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