Informationen zur Corona-Testpflicht des Bundes

07.08.2020, 16:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung hat Priorität

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab 8. August nach der Einreise auf das Corona-Virus testen lassen. Diese Testpflicht hat der Bundesgesundheitsminister mittlerweile angeordnet. Alternativ können Rückkehrer aus Risikogebieten ein negatives Testergebnis vorlegen, dass bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist.
Innerhalb von 72 Stunden nach Einreise sind die Corona-Tests kostenlos. In Sachsen können sich Rückkehrer in den Testcentern an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle sowie bei Hausärzten kostenlos testen lassen.

Staatssekretär Uwe Gaul: »Wir begrüßen die nun vom Bund erlassene Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten. Jede auf diesem Weg entdeckte Infektion mit dem Corona-Virus hilft, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu behalten. Ich kann nur an alle Rückkehrer aus Risikogebieten appellieren, die Testpflicht ernst zu nehmen. Es ist zwar ein erheblicher Eingriff in die persönliche Freiheit, aber in der Abwägung der Argumente und vor dem Hintergrund, dass die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung Priorität haben muss, vertretbar. Die Pandemie ist nicht vorbei! Bitte bleiben Sie achtsam und halten sich an die Hygiene- und Abstandsregeln.«

Weiterhin gilt: Jeder, der nach Deutschland einreist, kann sich innerhalb von 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten im Ausland können sich ebenfalls an den beiden Flughäfen oder bei Hausärzten freiwillig kostenlos innerhalb von 72 Stunden testen lassen. Das sieht die Testverordnung des Bundes vor.
Planungen zum Aufbau weiterer Testmöglichkeiten in Sachsen laufen.

Die sächsische Quarantäne-Verordnung behält ihre Gültigkeit. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sich Einreisende aus Risikogebieten direkt nach der Ankunft in Quarantäne begeben. Auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses sind sie verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Die Gesundheitsämter können diese Personen bis zu 14 Tage nach Einreise der Beobachtung unterwerfen.

Bitte beachten Sie unsere aktualisierten Hinweise für Einreisende nach Sachsen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html

Die ständig aktualisierte Liste des Robert Koch-Instituts zu den Risikogebieten finden Sie hier:
https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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