Leipzig kann modernes Gasturbinenheizkraftwerk bauen

03.08.2020, 11:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen erteilt Teilgenehmigung zur Errichtung der baulichen Anlagen

Die Landesdirektion Sachsen hat der Stadtwerke Leipzig GmbH die erste Teilgenehmigung für die Errichtung des neuen Gasturbinenheizkraftwerks HKW Leipzig Süd erteilt.

Mit der Teilgenehmigung können die baulichen Anlagen des Kraftwerks errichtet werden. Dazu gehören das Kraftwerksgebäude mit Turbinenhaus und Kesselhaus, das Gasanlagengebäude, die Pumpenhalle sowie ein 60 Meter hoher Wärmespeicher.

»Im Rahmen dieses Teilgenehmigungsverfahrens hat die Landesdirektion Sachsen geprüft, ob für die Zukunft schädliche Auswirkungen, Belästigungen oder sonstige Gefahren für die Umwelt und die Nachbarschaft durch das Kraftwerk befürchtet werden müssen. Das Prüfergebnis hat ergeben, dass mit dem Kraftwerk solche Auswirkungen nicht zu erwarten sind. Vor der Inbetriebnahme des Heizkraftwerkes Leipzig Süd wird die LDS ein zweites Teilgenehmigungsverfahren durchführen. In diesem Verfahren werden u.a. die Emissionsbeschränkungen für Luftschadstoffe und Lärm und deren Überwachung festgesetzt.« ordnet Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, die erteilte Genehmigung ein.

Das HKW Leipzig Süd soll im Leipziger Ortsteil Lößnig an der Bornaischen Straße 120 auf dem Gelände eines stillgelegten Kohlekraftwerkes entstehen.

Die geplante Errichtung und der Betrieb des HKW Leipzig Süd sind Bestandteil einer von der Stadt Leipzig und der Stadtwerke Leipzig GmbH angestrebten Energie- und Wärmewende. Die Inbetriebnahme des HKW Leipzig Süd soll bereits im dritten Quartal 2022 erfolgen. Mit der Inbetriebnahme des HKW Leipzig soll die bisherige kohlebasierte Fernwärmeversorgung der Stadt Leipzig aus dem Kraftwerk Lippendorf zum 30. September 2022 enden.


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