Zuhälterei, Menschenhandel und Zwangsprostitution

31.07.2020, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden gegen drei Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 31-jährigen Bulgaren und zwei Bulgarinnen (41 und 25 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den Beschuldigten liegt u.a. Zuhälterei, besonders schwere Zwangsprostitution und Menschenhandel in mehreren Fällen zur Last.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, seit 2016 in Bulgarien Mädchen und junge Frauen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, insbesondere über die Loverboy-Methode oder dem Versprechen, lediglich als Begleitdame tätig zu werden, oder mittels Zwangs angeworben, nach Deutschland gelockt und unter Ausnutzung des Umstandes, dass sie sich in einem fremden Land ohne Sozialkontakte und ohne Einkommen aufhalten, sowie mittels Drohungen und Gewalt zur Ausübung der Prostitution in drei Prostitutionsstätten in Dresden gezwungen zu haben (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 18.10.2019, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestimmten die Beschuldigten, wo und zu welchen Bedingungen die rekrutierten Prostituierten sexuelle Dienstleistungen zu erbringen hatten, welchen Preis sie von den jeweiligen Freiern zu verlangen, was sie von dem Erlangten an die Beschuldigten abzuführen hatten und wo und wie die Prostituierten untergebracht waren.

Der 31-jährige Beschuldigte befindet sich seit 17.10.2019 in Untersuchungshaft.

Der am 17.10.2019 in Vollzug gesetzte Haftbefehl gegen die 41-jährige Beschuldigte wurde am 14.01.2020 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Der Haftbefehl gegen die 25-jährige Beschuldigte wurde bereits am 17.10.2019 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Der vierte Beschuldigte (ein 43-jähriger Bulgare) ist im Dezember 2019 in der Justizvollzugsanstalt lebensbedrohlich erkrankt und Anfang Januar verstorben.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


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