Sachsen bringt Grundsteuerreform auf den Weg

14.07.2020, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett gibt Umsetzungsgesetz zur Anhörung frei

Das Kabinett hat heute das Sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform zur Anhörung freigegeben. Damit liegt der Freistaat sehr gut im Zeitplan, um die Reform bis Ende 2024 umzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht die vom Bundesgesetz vorgesehene Nutzung der Länderöffnungsklausel für Sachsen vor. »Unser Ziel, die sächsischen Besonderheiten zu berücksichtigen und so die Verwerfungen durch das Bundesmodell deutlich abzumildern, können wir damit erreichen. Und das wie vorgesehen aufkommensneutral, also bei gleichbleibenden Einnahmen für unsere Kommunen«, sagte Finanzminister Hartmut Vorjohann nach der Kabinettsitzung.

Da das Bundesmodell Wohnen in Sachsen spürbar verteuern würde, sind im sächsischen Umsetzungsgesetz Veränderungen vorgenommen worden. »Wir haben uns rund 3.600 Echtfälle genau angeschaut und verschiedene Modelle gerechnet. Beim Bundesmodell würde Wohnen in Summe rund 30 Prozent teurer. Das ist für uns nicht vertretbar«, erläuterte Vorjohann. Man sei daher zu dem Ergebnis gekommen, dass bei getrennter Betrachtung von Wohnen und geschäftlicher Nutzung, anders als beim Bundesmodell, eine ausgewogenere Verteilung möglich ist. »Deshalb schlagen wir sachsen-spezifische Steuermesszahlen vor.

Statt der für alle Nutzungsarten einheitlichen Steuermesszahl von 0,34 Promille beim Bundesmodell sollen im Freistaat 0,36 Promille für Wohngrundstücke und 0,72 Promille für Geschäftsgrundstücke genutzt werden. »Dadurch berücksichtigen wir Wertsteigerungen, aber ohne Umverteilung zu Lasten einer einzelnen Nutzungsart und ohne Wohnen zu verteuern«, so der Finanzminister.

Keine Abweichungen vom Bundesmodell plane man bei der Wertermittlung, der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und bei unbebauten Grundstücken.

Sachsen habe damit als erstes Land einen Entwurf für ein Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht. »Wir müssen rund 2,5 Millionen wirtschaftlichen Einheiten bis Ende 2023 durch unsere Finanzämter neu bewerten. »Mit unserem Zeitplan sind wir gut vorbereitet, um ab Juli 2022 Steuererklärungen annehmen und bearbeiten zu können«, sagte Vorjohann abschließend. Die neue Grundsteuer ist ab 1. Januar 2025 zu entrichten.

Hintergrund

Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 (neue Länder) bzw. 1964 (alte Länder) müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer wurde durch die Grundgesetzänderung Ende 2019 möglich. Bundesweit sind in dem Zuge 36 Millionen Grundstücke neu zu bewerten, davon rund 2,5 Millionen in Sachsen. Das jährliche Grundsteueraufkommen beträgt bundesweit rund 14 Milliarden Euro. In Sachsen werden jährlich ca. 500 Millionen Euro über die Grundsteuer eingenommen.


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