Ernennung von zwei Amtsanwältinnen und einem Amtsanwalt durch Herrn Generalstaatsanwalt

01.07.2020, 13:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

/
Ernennung von zwei Amtsanwältinnen und einem Amtsanwalt durch Herrn Generalstaatsanwalt

Ernennung von zwei Amtsanwältinnen und einem Amtsanwalt durch Herrn Generalstaatsanwalt

Für die sächsischen Staatsanwaltschaften sind weitere zwei Amtsanwältinnen und ein weiterer Amtsanwalt ernannt worden. Hierzu überreichte Generalstaatsanwalt Hans Strobl zwei Rechtspflegerinnen und einem Rechtspfleger am 30. Juni 2020 die Ernennungsurkunden.

Ab 1. Juli 2020 werden die zwei neuen Amtsanwältinnen bei der Staatsanwaltschaft Dresden, ihr Kollege bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz eingesetzt.

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte können mit den Aufgaben eines Staatsanwalts betraut werden und bearbeiten Ermittlungsverfahren der leichten bis mittleren Kriminalität. Nach einer Gesetzesänderung, die den Einsatz von Amtsanwältinnen und Amtsanwälten auch in Sachsen ermöglicht, hatte Herr Generalstaatsanwalt die erste Amtsanwältin und den ersten Amtsanwalt mit Wirkung zum 1. April 2019 ernannt.


zurück zum Seitenanfang