Gesundheitsministerin Petra Köpping im Austausch mit Bewohnern eines Seniorenzentrums

05.06.2020, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Köpping: »Verständnis für harte Maßnahme des Besuchsverbotes gestärkt«

Das Besuchs- und Betretungsverbot von Senioreneinrichtungen als Maßnahme zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie wurde von vielen Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie deren Angehörigen als besonders hart empfunden. In den vergangenen Wochen erreichten Gesundheitsministerin Petra Köpping diesbezüglich zahlreiche Beschwerden und Bitten von Betroffenen. So hatten sich unter anderem die Bewohner des AWO-Seniorenzentrums »Prof. Rainer Fetscher« anlässlich des Muttertags am 10. Mai und unter dem Eindruck der damals noch geltenden strikten Regelungen an Gesundheitsministerin Petra Köpping mit einem Schreiben gewandt, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Die Ministerin bat daraufhin um einen persönlichen Termin in der Einrichtung, um mit den Bewohnerinnen und Bewohnern ins Gespräch zu kommen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping sagt anlässlich ihres heutigen Besuchs in der Einrichtung: »Das Besuchsverbot war ohne Frage eine sehr harte Maßnahme. Aber sie war notwendig, um die besonders gefährdete Gruppe der älteren Menschen vor einer Ansteckung zu schützen. Wir wollten katastrophale Zustände wie wir sie in Italien gesehen haben, unbedingt vermeiden. Es war mir heute auch noch einmal ganz wichtig, dies den Bewohnern des Pflegeheims in einem persönlichen Gespräch zu erklären. Ich bin froh, dass wir diesen wichtigen Austausch unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln durchführen konnten und so das Verständnis auf beiden Seiten gestärkt worden ist.«

Spätestens mit der Allgemeinverfügung vom 12. Mai wurden schon Ausnahmen vom generellen Betretungs- und Besuchsverbot konkretisiert, die die Einrichtungen dann in Abstimmung mit den Angehörigen vor Ort umsetzen konnten. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab dem 6. Juni gelten wird, werden die Beschränkungen noch weiter gelockert. Alle Alten- und Pflegeheime sind dann verpflichtet, im Rahmen eines Hygieneplans oder eines eigenständigen Konzepts, Regelungen zum Besuch und nach Bedarf zum Betreten und Verlassen der Einrichtungen zu erstellen. Die Regelungen haben Bestimmungen zu einzuhaltenden Hygienemaßnahmen, zur Anzahl der Besucher, zum zeitlichen Umfang des Besuches und zur Nachverfolgbarkeit eventueller Infektionsketten zu enthalten.

Einrichtungsleiter Nico Herbrich: »Die vergangenen Wochen waren für Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter nicht leicht. Der Schutz unserer über 250 Bewohnerinnen und Bewohner hatte höchste Priorität. Die größte Mehrheit zeigte Verständnis für die von Politik und Behörden aufgelegten Hygienemaßnahmen. Schritt für Schritt wurden neue Kontaktwege realisiert, Gespräche am Gartenzaun und Fenster, an Schleusen und in Besucherboxen wurden zum festen Bestandteil der Kommunikation. Hofkonzerte, Postkartenaktionen, Videotelefonate, Blumengrüße, gebastelte Ostergeschenke und viele weitere kreative Ideen erfreuten unsere Bewohnerinnen und Bewohner.«


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