Gesundheitsministerin Köpping übergibt Förderbescheid für Werkstätten für behinderte Menschen

03.06.2020, 10:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Medieneinladung

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat ein bundesweit einmaliges Förderprogramm aufgelegt, um die in der Corona-Pandemie verursachten Einkommensverluste für die fast 16.000 Beschäftigten in den sächsischen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zumindest teilweise auszugleichen. Während der Zeit des behördlichen Betretungsverbotes erhalten die Werkstätten für jeden Beschäftigten, der nicht in der WfbM tätig sein konnte, einen Zuschuss ich Höhe von 89 Euro je Monat. Für die Umsetzung des Förderprogramms stehen Mittel in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bewilligung der Mittel an die Werkstätten und die anderen Leistungsanbieter erfolgt durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV). Gesundheitsministerin Petra Köpping übergibt den dazu notwendigen Zuwendungsbescheid an den Verbandsdirektor des KSV, Herrn Andreas Werner.

Wir laden Sie zur Teilnahme und zur Berichterstattung recht herzlich ein.

  • Datum: 4. Juni 2020
  • Zeit: 10 Uhr
  • Ort: Geschäftsstelle des Kommunalen Sozialverbands Sachsen, Humboldtstraße 18, 04105 Leipzig

Neben Staatsministerin Petra Köpping und Verbandsdirektor Andreas Werner stehen auch Vertreter von Werkstätten für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Wir bitte um Anmeldung unter presse@sms.sachsen.de. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur nach verbindlicher Anmeldung möglich ist, um die Teilnehmeranzahl vor Ort kontrollieren zu können.

Wir bitten Sie, Ihre eigene Mund-Nase-Bedeckung zum Termin mitzubringen und vor Ort den Mindestabstand einzuhalten.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang