Die bis Mitte Juli 2020 terminierte Hauptverhandlung gegen sechs Männer aus dem Raum Chemnitz, die als Mitläufer der mutmaßlichen rechtsterroristischen Gruppe Chemnitz angeklagt sind, beginnt am Montag, den 25. Mai 2020, 9:30 Uhr, im Konzertsaal des Neubaus der Städtischen Musikschule Chemnitz, Gerichtsstraße 1, Zugang über Hohe Straße in Chemnitz.

20.05.2020, 10:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Folgende Fortsetzungstermine (Beginn jeweils 9.30 Uhr) sind geplant:

Dienstag, 26. Mai 2020
Donnerstag, 11. Juni 2020
Montag, 15. Juni 2020
Freitag, 26. Juni 2020
Montag, 29. Juni 2020
Donnerstag, 2. Juli 2020
Freitag, 3. Juli 2020
Dienstag, 7. Juli 2020
Montag, 13. Juli 2020
Donnerstag, 16. Juli 2020.

Journalisten, die vor Beginn der Hauptverhandlungen den Verhandlungssaal zur Fertigung von Bildaufnahmen betreten und im Besitz einer Dreh- oder/und Fotoerlaubnis sind, sowie deren Mitarbeiter, dürfen ihre Aufnahmegeräte zur Fertigung der Aufnahmen mit in den Sitzungssaal nehmen. Nach Aufforderung durch den Vorsitzenden sind alle Aufnahmegeräte auch durch diese Personen aus dem Sitzungssaal zu entfernen

Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Vorsitzende des erweiterten Schöffenge-richts für dieses Verfahren umfangreiche sitzungspolizeiliche Anordnungen getroffen hat, die auszugsweise wie folgt lauten:

Sicherheitsanordnungen

1. Es ist allen Zuhörern, den Zeugen und den Angeklagten untersagt, Mobiltelefone, mobile Computer, Funkgeräte, Foto- und Filmapparate sowie sonstige Geräte, mit denen Ton- und Bildaufnahmen angefertigt werden können, mit in den Sitzungssaal zu nehmen.

2. Es wird eine Einlasskontrolle angeordnet, der sich alle Verfahrensbeteiligten, mit Ausnahme der Richter, der Verteidiger, Nebenklägervertreter und Dolmetscher, wie folgt zu unterziehen haben:

a) Ausweispflicht

Die Angeklagten, Nebenkläger, Adhäsionskläger, Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscher
sowie alle Zuhörer (einschließlich der Vertreter der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens) müssen sich bei der Einlasskontrolle mit einem gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass beziehungsweise als Ausländer mit einem entsprechenden gültigen amtlichen Ausweispapier ausweisen. Polizeibeamte weisen sich mit einem Polizeidienstausweis aus. Vertreter der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens können sich alternativ durch einen Presseausweis identifizieren.

b) Die Angeklagten, Nebenkläger, Adhäsionskläger, Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscher
sowie alle Zuhörer (einschließlich der Vertreter der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens) sind bei der Einlasskontrolle durch äußerliches Abtasten der Bekleidung, einschließlich etwaiger Kopfbedeckungen,
Durchsicht der mitgeführten Behältnisse sowie unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors oder einer Metalldetektorschleuse und – für mitgeführte Gegenstände – eines Durchleuchtungsgerätes auf Waffen und Gegenstände zu durchsuchen, die geeignet sind, zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden beziehungsweise gemäß Ziffer 1 dieser Verfügung nicht mit in den Sitzungssaal genommen werden dürfen. Bei der Durchsuchung sind Mäntel und Jacken stets abzulegen. Auf Verlangen des Kontrollperso-nales sind auch Pullover und Schuhe auszuziehen. Zuhörerinnen sind von weiblichem Kontrollpersonal zu durchsuchen. Vom Inhalt mitgeführter Dokumente darf bei der Durchsuchung keine Kenntnis genommen werden.

Aufgrund der umfangreichen Sicherheitskontrollen sollten Verfahrensbeteiligte ausreichend Zeit vor dem Sitzungsbeginn einplanen, da es durch die Kontrollen zu Verzögerungen kommen kann.


Kontakt

Amtsgericht Chemnitz

Pressesprecherin Birgit Feuring
Telefon: +49 371 453 0
Telefax: +49 371 5500
E-Mail: verwaltung@agc.justiz.sachsen.de

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