Die Online-Liebesfalle

19.05.2020, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das LKA informiert zum Thema Love-Scamming

Wir wollen den Wonnemonat Mai zum Anlass nehmen, vor einer besonders perfiden Anbahnungsmasche zu warnen, mit der Betrüger nicht nur die Gefühle und das Vertrauen ihrer Opfer schamlos ausnutzen. Auch der finanzielle Schaden, den sie anrichten, ist enorm.

Alles beginnt mit einem Flirt im Internet, man ist schnell auf einer Wellenlänge und die Sympathie wächst. Die Online-Beziehung wird ernsthafter. Über Wochen oder Monate werden Mails ausgetauscht, man gibt immer mehr Persönliches preis und meint die große Liebe vor sich zu haben. Der oder die Angebetete ist aufmerksam, gebildet und hat zudem auch noch eine interessante Lebensgeschichte. Fehlt nur noch das ersehnte persönliche Treffen. Doch das reale Kennenlernen wird von einer Geldüberweisung abhängig gemacht, entweder für das Visum oder für den Kauf eines Flugtickets bzw. es gibt eine ad-hoc-Notlage. Ein enger Angehöriger ist erkrankt, nur eine teure Opertation kann helfen oder Wertsachen und Pass wurden gestohlen und die Hotelrechnung ist offen.

Wir berichten hier über eine Form des sogenannten Vorschussbetruges, auch Love- oder Romance-Scamming genannt. Es geht den Tätern nur ums Geld, eine persönliche echte Verbindung war und ist nie vorgesehen. Es werden über soziale Netzwerke Kontakte zu den Opfern, in den meisten Fällen sind es Frauen, hergestellt und eine Vertrauensbasis aufgebaut. Danach wird eine Notlage erfgeunden, die Mitleid bei den Betroffenen auslöst. Die Opfer überweisen dann vertrauensvoll Geld z.B. Western Union nach Ghana, Nigeria, den USA, Großbritannien, der Türkei oder auch Russland. Bei Internetbekanntschaften mit Russland handelt es sich um angeblich heiratswillige Frauen, die dann Ihre Opfer abzocken.
Eine Recherche des Landeskriminalamtes im polizeilichen Auskunftssystem Sachsen ergab 299 derartige Fälle. Enthalten sind 252 Fälle die sich im Jahr 2019 ereignet haben sowie 47 Fälle, die sich bereits 2018 ereignet haben aber erst im Jahr 2019 angezeigt wurden.

229 der 299 dieser polizeilich registrierten Fälle wurden vollendet und verursachten eine Gesamtschaden von 3.559.518 Euro. Damit ist die Anzahl der Fälle gegenüber dem Jahr 2018 (313 Fälle) zwar leicht gesunken, jedoch ist die Schadenssumme um 23,7 Prozent gestiegen.

76,5 Prozent der Geschädigten sind Frauen, die meisten von Ihnen im Alter zwischen 45 und 65 Jahren.
Insgesamt wurden 77 Tatverdächtige ermittelt.

Die recherchierten Zahlen sind nur bedingt aussagekräftig, da man von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgehen muss. Viele Opfer schämen sich diesen Betrug anzuzeigen. Das wissen leider auch die Täter. Daher versucht die Polizei immer wieder präventiv zu informieren, Fälle beispielhaft bekannt zu machen - denn ohne entsprechende Anzeigen und Verfahren können die Behörden nicht tätig werden!

Aber wie kann man das sogenannte Love-Scamming erkennen und wie kann man sich davor schützen?

• Über Netzwerke oder Dating-Seiten kommen Betrüger an Mailadressen. Eine knappe Mail in englischer Sprache mit einer Einladung zum Chat dient als Lockmittel.
• Die Betrüger kommunizieren meistens in gutem Englisch. Allerdings gibt es auch viele, die perfekt Deutsch sprechen.
• Meist werden den Opfern Bilder ihrer Internetbekanntschaften in schlechter Qualität gezeigt, da sie illegal erlangt wurden. Ausnahme: Frauen locken ihre Opfer bevorzugt mit schönen Fotos, auf denen sie oft leicht bekleidet zu sehen sind.

• Seriös wirkende Mails wecken das Interesse, aber schon nach kurzer Zeit überhäufen die Scammer ihre Opfer mit Liebesschwüren. Sie wollen alles über ihr Opfer wissen: Hobbys, ehemalige Partner, Kinder, Freunde, auch der Glaube an Gott spielt eine Rolle.
• Die Täter sprechen dann oft von Geschäftsreisen oder familiären Schwierigkeiten und einer Verbindung nach Westafrika wie Nigeria, Ghana oder dem Senegal, aber auch nach Russland und Südostasien. Frauen geben häufig vor, in osteuropäischen, südost-asiatischen oder südamerikanischen Ländern zu leben.
• Die Betrüger bitten ihr Opfer aus unterschiedlichsten Gründen um Geld. Weigert es sich zu zahlen, suchen die Betrüger andere Wege der Bereicherung. Dabei scheuen die Scammer nicht, erpresserische Methoden anzuwenden, sogar mit Selbstmord wird gedroht. Beispielsweise sollen Schecks (die allerdings gefälscht sind) in Deutschland eingezahlt werden oder Briefe bzw. Päckchen sind an dritte Personen zu versenden, die Betrüger bitten um Kopien von Ausweisen und verwenden diese Daten für weitere Betrugshandlungen.
• Wenn man tatsächlich Zweifel an seiner Internetbekanntschaft hat, sollte man sich einer befreundeten aber neutralen Person anvertrauen und sich über das Thema und die neu gewonnene »Liebe« austauschen und um eine zusätzliche unvoreingenommen Meinung zu bekommen.
• Außerdem kann eine Suchmaschine in vielen Fällen einen Verdacht bestätigen, wenn Sie den Namen der Internetbekanntschaft mit dem Zusatz »Scammer« eingeben.


Kontakt

Landeskriminalamt Sachsen

Pressesprecher Kay Anders
Telefon: +49 351 855 2010
Telefax: +49 351 855 2095
E-Mail: kommunikation.lka@polizei.sachsen.de
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