Aktivitäten von Social Bots und Fake Profilen offenlegen

15.05.2020, 12:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Nach einem heute vom Bundesrat beschlossenen Antrag Sachsens zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sollen Soziale Netzwerke zukünftig auch über die Aktivitäten so genannter Social Bots und über Fake Profile berichten.

Staatsministerin Katja Meier: »Durch Social Bots und Fake Profile wird der politische Meinungskampf in Sozialen Netzwerken schon lange gezielt manipuliert. Durch Bots werden im Netz Stimmungen erzeugt und Fake News und Verschwörungstheorien verbreitet. Aber auch zu Marketingzwecken werden mit Hilfe von Algorithmen menschliche Verhaltensmuster simuliert, um eine menschliche Präsenz im Web vorzutäuschen und dadurch Nutzerinnen und Nutzer zu blenden. Es ist mein Anliegen, dass künftig für Nutzerinnen und Nutzer von Sozialen Netzwerken klar ersichtlich sein kann, in welchem Umfang dort Social Bots und Fake Profile aktiv sind. Dafür tragen die Sozialen Netzwerke die Verantwortung und sollen zukünftig zur Offenlegung verpflichtet werden.«

Nach dem Antrag des Freistaats Sachsen sollen die Berichtspflichten der Sozialen Netzwerke, wie etwa Facebook und Twitter, auf das Aufkommen von Social Bots und menschliche Interaktion vorgebender Profile (Fake Profile) erweitert werden. Außerdem soll auch darüber berichtet werden, ob und gegebenenfalls welche Bemühungen die Anbieter unternehmen, um gegen Social Bots und Fake Profile in den sozialen Netzwerken vorzugehen. Nutzerinnen und Nutzer werden durch solche Aktivitäten gezielt manipuliert, ohne dass ihnen bewusst ist, dass sie mit Algorithmen statt Menschen kommunizieren.

Social Bots sind automatisierte Programme, die überwiegend in sozialen Netzwerken zum Einsatz kommen. Die Bots haben den Auftrag automatisch Inhalte zu erstellen, zu Liken oder auch Beiträge zu kommentieren. Außerdem können sie sich so programmieren lassen, dass sie als Chatbot fungieren und mit den Nutzerinnen und Nutzern interaktiv kommunizieren können, ohne dass sie sich von einem menschlichen Chat-Partner unterscheiden ließen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wurde heute im Bundesrat behandelt. Ziel des Entwurfes ist es, die bisherigen Regelungen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz fortzuentwickeln und insbesondere die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege zum Übermitteln von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu verbessern. Außerdem soll der Informationsgehalt und die Vergleichbarkeit der von den Sozialen Netzwerken einzureichenden Transparenzberichte erhöht werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

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