Ministerin Köpping: »Viele Pflegeeinrichtungen finden Lösungen um Besuche zu ermöglichen«

12.05.2020, 09:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

12. Mai – Internationaler Tag der Pflege

Den heutigen internationalen Tag der Pflege und die durch die Corona-Pandemie zum Teil starke Betroffenheit von Alten- und Pflegeheimen, nimmt Sachsens Sozialministerin Petra Köpping, zum Anlass, auf die Probleme und Herausforderungen in der aktuellen Situation aufmerksam zu machen. Die Ministerin erklärt: »Die Corona-Pandemie stellt uns alle, aber die Pflegebedürftigen insbesondere, vor große Herausforderungen. Die aktuellen Besuchseinschränkungen in Pflegeeinrichtungen sind für die Bewohner und die Angehörigen eine zunehmend schwer zu ertragende Situation. Ich bin den Einrichtungen dankbar, dass diese verschiedene kreative Wege gefunden haben, um dennoch Besuchsmöglichkeiten für Angehörigen zu ermöglichen. So sehr ich Forderungen nach weiteren Lockerungen für Pflegebedürftige verstehen kann, so wichtig ist es für mich auch diese Hochrisikogruppe vor dem Virus zu schützen.«

Auch Pflegebedürftige, die ambulant versorgt werden, stünden vor besonderen Herausforderungen. Ein großer Anteil an der Versorgung komme hier auf die pflegenden Angehörigen zu.

Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Am gestrigen 11. Mai sollte die 2. sächsische Woche der pflegenden Angehörigen starten. Auch wenn diese Veranstaltungsreihe aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, ist es mir wichtig noch einmal zu betonen, dass wir die Situation pflegender Angehöriger nicht aus dem Blick verlieren dürfen. Wer sich dafür entscheidet, die Pflege zu Hause sicher zu stellen, ermöglicht seinen Angehörigen in gewohntem Umfeld und so selbstbestimmt wie möglich zu altern. Dies bedeutet große Verantwortung für die betroffenen Familien und erfordert hohen persönlichen Einsatz und oft genug auch Verzicht. Besonders wichtig ist es, dass pflegende Angehörige in ihrem Alltag die notwendige Entlastung und Unterstützung bekommen. Für manche pflegebedürftige Menschen müssen die dringend nötige Tagesstruktur und lebenswichtige Aufmerksamkeit gewährleistet werden. Dazu kommt, dass Angehörige bereits seit Wochen zu Hause sind und dabei an ihre physischen und psychischen Grenzen stoßen. Deshalb ist es eine wichtige Maßnahme, trotz der generellen Schließung von Tagespflegeeinrichtungen eine Notbetreuung anbieten zu können. Ich kann Ihnen mitteilen, dass viele Einrichtungen von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht haben und pflegende Angehörige damit stundenweise oder den Tag über von ihrer schwierigen und aufopferungsvollen Arbeit entlastet werden.«

Das Sozialministerium kann in Ausnahmefall eine Notbetreuung in Tagespflegen genehmigen. Das gilt zum Beispiel, wenn die pflegenden Angehörigen ihre Tätigkeit in einem Beruf wiederaufnehmen, der für die Erhaltung der Infrastruktur notwendig ist und es keine alternative Möglichkeit der Betreuung der pflegebedürftigen Menschen gibt oder wenn pflegende Angehörige selbst bereits aufgrund hohen Alters an ihre Belastungsgrenze kommen. Die Notwendigkeit muss für jeden einzelnen Gast dargelegt sein.

Neben der Tagespflege gibt es noch weitere Möglichkeiten der Entlastung, beispielsweise bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dafür steht jedem Pflegebedürftigen der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR monatlich zur Verfügung. Dieser kann für die anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Dazu zählen professionelle Anbieter sowie im Freistaat Sachsen auch Einzelhelfer, sogenannte Nachbarschaftshelfer. Haben Sie Fragen hierzu? Dann lassen Sie sich gerne von Ihrer Pflegekasse beraten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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