Staatsanwaltschaft erhebt nach tödlichem Verkehrsunfall Anklage

07.05.2020, 14:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

-Ermittlungen nach tödlichem Verkehrsunfall in Leipzig vom 12.02.2019 abgeschlossen-

Am 12.02.2019 kam es in den frühen Abendstunden auf dem Ranstädter Steinweg in Leipzig zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem 16-jährigen Fußgänger, welcher den Ranstädter Steinweg in Höhe der Straßenbahnhaltestelle Leibnizstraße überquerte. Der 16-jährige Jugendliche wurde durch den Zusammenstoß schwer verletzt und erlag am 13.02.2019 seinen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nunmehr gegen den Fahrer des unfallbeteiligten Pkw (31 Jahre, türkischer Staatsangehöriger) Anklage wegen des Tatvorwurfs der fährlässigen Tötung zum Amtsgericht Leipzig – Strafrichter – erhoben.

Dem Fahrer wird zur Last gelegt, den Ranstädter Steinweg mit einer über der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h liegenden Geschwindigkeit befahren und schuldhaft den Unfall verursacht zu haben. Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen wäre der Unfall nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zum Tatzeitpunkt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der 16-Jährige mutmaßlich bei Rot die Fahrbahn querte, für den Fahrer vorhersehbar und vermeidbar gewesen.

Fragen zum weiteren Fortgang des Verfahrens werden an die Pressestelle des Amtsgerichts Leipzig erbeten.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Leipzig

Pressesprecher Ricardo Schulz
Telefon: +49 341 2136 757
Telefax: +49 341 2136 780
E-Mail: presse@stal.justiz.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang