Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Arztbesuche müssen nicht aufgeschoben werden«

29.04.2020, 09:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Genügend Kapazitäten in Sachsen Kliniken und Arztpraxen für Patienten mit ansteckenden Krankheiten und nichtinfizierte Patienten

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping bittet die Bevölkerung, medizinische Behandlungen nicht aufzuschieben. Derzeit sei der Besuch von Bürgerinnen und Bürgern mit medizinischen Problemen in Krankenhäusern und Arzt-, Zahnarzt- oder Physiotherapiepraxen sehr zurückhaltend. Die Ministerin erklärt dazu: »Ich appelliere dringend: Arztbesuche müssen weder im ambulanten Bereich noch in Krankenhäusern weiterhin aufgeschoben werden. Eine aufgeschobene Behandlung aus Angst vor dem Corona-Virus kann ernsthafte gesundheitsverschlechternde Folgen haben. Die Krankenhäuser stehen für alle Patienten zur Verfügung, unabhängig davon, welche Erkrankung vorliegt.« In allen Kliniken und Arzt- und Zahnarztpraxen würden höchste hygienische Standards eingehalten, so die Ministerin weiter. Sie betont: »Die parallele Behandlung von Patienten mit ansteckenden Krankheiten und nicht infizierten Patienten gehört zum regelhaften Versorgungsauftrag der Krankenhäuser. Die Beschäftigten sind auf diese Aufgaben vorbereitet und sie verfügen damit über ausreichende Kompetenz im Umgang mit infizierten Patienten. Das Personal im Gesundheitswesen weiß was zu tun ist, um Ansteckungsgefahren wirksam vorzubeugen. Gleiches gilt auch für andere Gesundheitsbereiche wie etwa Physiotherapiepraxen.«

Von den Gesamtkapazitäten der Krankenhäuser im Freistaat sind aktuell rund 66 Prozent belegt und somit rund 34 Prozent frei. Bei den ITS-Betten mit Beatmungsmöglichkeit sind derzeit insgesamt rund 36 Prozent belegt und damit dort rund 64 Prozent frei. Rund 125,5 Millionen Euro hat der Freistaat bereits an Ausgleichszahlungen beim Bund abgefordert und zum größten Teil bereits ausgezahlt. Überdies erhalten die Krankenhäuser nach dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz für jedes zusätzlich eingerichtete ITS-Bett mit Beatmungsmöglichkeit einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro. Außerdem erhalten sie nach dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz für jede Patientin und jeden Patienten aktuell einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro zur Abgeltung von Preissteigerungen infolge der COVID-19-Pandemie, insbesondere bei der Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung.


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