Gesundheitsministerin besichtigt Besuchsboxen in Chemnitzer Altenpflegeheim

27.04.2020, 17:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Köpping: »Beispielhafte Möglichkeit, Angehörige zu empfangen«

Damit trotz der aktuell starken Besuchseinschränkungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen die Bewohner Kontakt zu ihren Angehörigen haben können, finden einzelne Einrichtungen besondere Lösungen. Gesundheitsministerin Petra Köpping und die Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig informierten sich im Matthias-Claudius-Haus, einem Pflegeheim der Stadtmission Chemnitz, über die dort eingerichteten drei Besuchsboxen. In diesen begegnen sich die Bewohnerinnen und Bewohner mit ihren Angehörigen von einer Plexiglasscheibe getrennt. Sie können sich abgeschirmt von anderen sehen und miteinander reden – in einer Besuchsbox auch durch eine Tonanlage verstärkt. Die Kabinen befinden sich in der Cafeteria des Pflegeheims, die aufgrund der Schutzmaßnahmen derzeit nicht genutzt werden kann.

Gesundheitsministerin Petra Köpping begrüßt dieses Projekt: »Diese Boxen sind eine wunderbare und beispielhafte Möglichkeit, sich zu begegnen, ohne dass Ansteckungsgefahr herrscht. Sie sind ansprechend eingerichtet. Es ist für viele Menschen in den Alten- und Pflegeheimen, sowie den Wohnstätten für Menschen mit Behinderung gerade nicht einfach, diese Zeit ohne Kontaktmöglichkeiten nach draußen durchzustehen. Deshalb begrüße ich es sehr, wenn die Einrichtungen in eigener Verantwortung Lösungen und Varianten finden, mit denen der Kontakt der Bewohnerinnen und Bewohner zu ihren Familien ermöglicht wird. Da ist vieles möglich, wenn die nötigen Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Menschen brauchen auch in dieser Zeit Annehmlichkeiten. Die Möglichkeit, Besuche zu empfangen, ist eine solche.«

Die Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig erklärt: »Viele Heimbewohnerinnen und –bewohner leben ja schon einige Wochen wegen der Infektionsgefahr in Isolation. Das ist gut, weil dies die Menschen vor Ansteckungen schützt. Aber die Distanz hat auch Grenzen. Es gibt den großen Willen und die Sehnsucht, die Angehörigen zu sehen. Das ist wichtig für das Wohlbefinden und die Psyche der älteren Menschen. Deshalb begrüße ich Lösungen, wie diese Besuchsboxen.«

In der ersten Phase der Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung Heime im März 2020 waren solche Besuchsmöglichkeiten noch nicht zulässig. Die Corona-Schutz-Verordnung und die Allgemeinverfügung ließen Ausnahmen vom absoluten Vertretungsverbot der Einrichtungen nicht zu. Mit der Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 wurde das Sozialministerium ermächtigt, auf der Grundlage einer Allgemeinverordnung Ausnahmen vom Betretungs- und Besuchsverbot für Heime zu regeln. Davon hat das Ministerium Gebrauch gemacht und in der Allgemeinverfügung Heime vom 17. April 2020 geregelt: Ausnahmen vom Besuchsverbot können für Angehörige und nahestehende Personen im Einzelfall unter Auflagen durch die Leitung der Einrichtung zugelassen werden. Besuche sind dabei zeitlich und in der Personenzahl zu begrenzen und vorab konkret abzustimmen. Diese Regelung erlaubt es auch dem Chemnitzer Matthias-Claudius-Haus die Besuchsboxen einzurichten und somit Besuche zu ermöglichen. Andere Lösungen können das sogenannte Besucherfenster, das Besucherzimmer oder der gemeinsame Aufenthalt auf Parkbänken mit Sicherheitsabstand sein.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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