Freistaat fördert Sanierung von Sportstätten mit 2 Millionen Euro
10.04.2020, 10:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wöller: »Beste Trainingsbedingungen für sportbegeisterte Sachsen«
Der Freistaat Sachsen fördert die Sanierung von Sportstätten im Rahmen des Sofortprogrammes »Start 2020« mit insgesamt rund 2 Millionen Euro. Acht sächsische Kommunen und zwei Vereine erhalten nun ihre Förderzusagen für die entsprechenden Projekte.
Sachsens Sportminister Prof. Dr. Roland Wöller betont: »Sachsen ist ein begeistertes Sportland. Um den zahlreichen aktiven Vereinsmitgliedern im Breitensport beste Trainingsbedingungen zu bieten, unterstützen wir mit unserem Sofortprogramm die Instandhaltung und den Ausbau der Sportstätten.«
Folgende Projektträger erhalten eine Förderung:
Landeshauptstadt Dresden (rund 721.000 Euro): Sportanlage Bärensteiner Straße, Errichtung einer Rigole zur Versickerung sowie Umbau des Tennengroßspielfeldes zu einem Kunststoffrasenspielfeld sowie Umbau des Tennenkleinspielfeldes zu einem Naturrasenplatz / Sportanlage Pirnaer Straße, Umbau Tennenplatz zu einem Kunststoffrasenplatz
Stadt Dippoldiswalde (rund 138.000 Euro): Sportpark, Erneuerung des Kunststoffrasenplatzes
Gemeinde Schmölln-Putzkau (rund 23.000 Euro): Turnhalle Schmölln, Dachsanierung
Stadt Markranstädt (rund 89.000 Euro): Sanierung der Laufbahn sowie der Weitsprunganlage
Stadt Borna (192.500 Euro): Sanierung des Kunststoffrasenplatzes:
Stadt Annaberg-Buchholz (90.000 Euro): Zweifeldsporthalle, Erneuerung der Dacheindeckung
Stadt Werdau (85.000 Euro): Sanierung einer Stützmauer
Stadt Thalheim (25.000 Euro): Sportanlage Stollberger Straße, Umrüstung Flutlichtanlage auf Hochleistungs-LED-Scheinwerfer
Allgemeiner Turnverein zu Leipzig von 1845 e. V. (rund 180.500 Euro): Sanierung eines Kunstrasen-Hockeyfeldes inklusive Prallschutz und Beregnungsanlage
ETC Crimmitschau e. V. (495.000 Euro): Errichtung einer Trainingseishalle
Hintergrund:
Die Sächsische Staatsregierung hat am 25. Januar 2020 beschlossen, im Rahmen des Regierungsprogramms »Start 2020« für investive Vorhaben an Sportstätten im Freistaat Sachsen 2 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.