Antragstellung für Agrarförderung im gewohnten Zeitrahmen

03.04.2020, 14:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Landwirte können die Direktzahlungen und andere Ausgleichszahlungen für das Jahr 2020 wie üblich noch bis zum 15. Mai online beantragen. Darauf hat Landwirtschaftsminister Wolfram Günther heute hingewiesen.

Günther hierzu: »Die Agrarförderung ist gerade in schwierigen und unsicheren Zeiten ein Beitrag zur Liquidität der Betriebe. Auch in Zeiten von Corona stellen wir sicher, die Verfahren im gewohnten Zeitrahmen durchzuführen. Die Antragstellung ist eingeübt, funktioniert online und die Rahmenbedingungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.«

Der Minister betonte, das elektronische Verfahren ermögliche, die Anträge ohne persönlichen Kontakt mit den zuständigen Stellen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zu stellen. Zudem könnten Rat und Hinweise zu individuellen Fragen telefonisch bei den bekannten Ansprechpartnern der Förder- und Fachbildungszentren/Informations- und Servicestellen des LfULG oder bei freien Beratern eingeholt und technische Fragen zur Funktionsweise der Software über eine Hotline geklärt werden.

Der 15. Mai als jährliche Antragsfrist für Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarförderung ist seit 1993 etabliert und wird bundesweit praktiziert. In Sachsen wird die Flächenförderung über die Software DIANAweb beantragt. Auf der entsprechenden Website finden sich auch wichtige Informationen und Neuigkeiten. Jährlich werden rund 8.000 Anträge bearbeitet. Das Volumen aller Ausgleichszahlungen und der Direktzahlungen betrug im vergangenen Jahr insgesamt rund 322 Millionen Euro.


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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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