Stabilisierung des sächsischen Staatshaushaltes – damit Sachsen handlungs- und hilfefähig bleibt

03.04.2020, 06:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett beschließt Entwürfe eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2019/2020 und eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

Die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie erfordert neben den Anstrengungen im Gesundheitswesen und bei der Unterstützung der Wirtschaft auch einen handlungs- und leistungsfähigen Staatshaushalt. Einerseits müssen ausreichend finanzielle Mittel für die verschiedenen staatlichen Schutz- und Stabilisierungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Zum anderen sind durch den zu erwartenden drastischen Wirtschaftseinbruch und die Erleichterungen für Unternehmen bei der Steuererhebung enorme Rückgänge der Steuereinnahmen zu erwarten. Es muss gelingen den Schaden in der Wirtschaft abzufedern, in dessen Folge ein deutlicher Rückgang der Steuereinnahmen zu erwarten ist. »Ich rechne heute mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf in den Jahren 2020 bis 2022 von insgesamt sechs bis sieben Milliarden Euro. Das können wir nicht stemmen, ohne besondere Maßnahmen zu ergreifen, die für uns alle und besonders für mich als Finanzminister bis vor kurzem noch nicht vorstellbar waren. Doch gerade jetzt entsprechend vorzusorgen, scheint mir in der derzeitigen Situation unumgänglich«, sagte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.

Deshalb hat das sächsische Kabinett in seiner Sitzung am gestrigen Abend verschiedene finanzielle Maßnahmen beschlossen. Insbesondere stehen hierfür Mittel aus Rücklagenbeständen in Höhe von 725 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus ist aus heutiger Sicht für die Handlungsfähigkeit des Staatshaushalts eine Neuverschuldung in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro bis spätestens Ende 2022 erforderlich. Sachsen folgt somit dem Weg der Bundesregierung und von zahlreichen anderen Ländern. »Unsere Verfassung erlaubt bei Naturkatastrophen und in außergewöhnlichen Notsituationen das Abweichen vom generellen Verbot der Neuverschuldung. Von dieser Ausnahmeregelung werden wir nun erstmalig in der Geschichte des Freistaats Gebrauch machen müssen«, so Vorjohann. Insgesamt stünden dann 6,725 Milliarden Euro zur Bewältigung der Corona-Pandemie zur Verfügung. »Damit sorgen wir dafür, die Folgen der Krise für den Freistaat abzumildern.«

Das Kabinett wird jetzt dem Landtag die gestern beschlossenen Entwürfe für ein Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 und ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens mit der Bitte um Beschlussfassung zuleiten. Voraussetzung dafür ist die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation als Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot durch den Sächsischen Landtag, wofür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
Telefon: +49 351 564 40067
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang