Corona hat auch Auswirkungen auf die sächsische Justiz
16.03.2020, 17:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Heute hat sich Justizministerin Katja Meier mit den Oberpräsidentinnen und Oberpräsidenten der sächsischen Gerichte sowie dem Generalstaatsanwalt zur aktuellen Situation aufgrund der Coronavirus-Pandemie verständigt. Gerichte und Staatsanwaltschaften bereiten sich mit verschieden Maßnahmen auf die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie vor, u.a. durch die Erstellung von Notfallplänen und der Erweiterung von Heimarbeit.
Die Terminierung von Gerichtsverhandlungen ist Teil der richterlichen Unabhängigkeit. Ob eine Verhandlung stattfindet, abgesagt oder verschoben wird, entscheidet das zuständige Gericht in seiner Unabhängigkeit. Justizministerin Katja Meier und die Oberpräsidentinnen und -präsidenten sowie der Generalstaatsanwalt haben sich heute darauf verständigt, dass kurzfristig weitere Schritte in enger Abstimmung besprochen werden.
Mit Blick auf die Entwicklung der Lage und die Situation in den anderen Bundesländern können auch in Sachsen perspektivisch erhebliche Einschränkungen beim Gerichtsalltag nicht ausgeschlossen werden. In jedem Fall soll sichergestellt sein, dass die Justiz arbeitsfähig bleibt und insbesondere dringende Fälle bearbeitet werden können. Sollten Verhandlungen aufgrund der aktuellen Lage abgesagt oder verschoben werden, informiert das betreffende Gericht alle Verfahrensbeteiligten rechtzeitig darüber. Sollte ein Notgeschäftsverteilungsplan in den Gerichten notwendig werden, wird hierüber das jeweilige Gerichtspräsidium entscheiden.
Einschränkungen bei Sprechzeiten und weiteren Angeboten können der jeweiligen Gerichtshomepage entnommen werden. Diese sind unter www.justiz.sachsen.de abrufbar.
Auch in den sächsischen Justizvollzugsanstalten werden Abläufe und Regeln mit Blick auf die aktuelle Situation geändert. Der Justizvollzug befindet sich dabei in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern und den anderen Bundesländern. In allen Anstalten liegen Pandemiepläne vor, die aktuell an die Coronavirus-Pandemie angepasst wurden. Bei der Neuaufnahme von Gefangenen werden diese über Aufenthalte in Risikogebieten befragt und gegebenenfalls untersucht und isoliert untergebracht.
Auch bei den Besuchsregelungen werden Einschränkungen unumgänglich. Personen, die sich in den letzten 14-Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben, ist der Zutritt zu einer Anstalt verwehrt.
Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen soll zunächst in der Regel aufgeschoben werden, um so weitere räumliche Kapazitäten in den Justizvollzugsanstalten für etwaige Quarantänefälle zu schaffen.
Justizministerin Katja Meier: »Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die in diesen schwierigen Tagen den Arbeitsbetrieb an sächsischen Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und im Justizministerium sicherstellen. Gerade in Zeiten der Krise ist es wichtig, alles daran zu setzen, die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats zu erhalten.«