Exekutivmaßnahmen der Soko LinX wegen Angriffen auf Journalisten in Leipzig

04.03.2020, 14:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beamte des Landeskriminalamtes durchsuchten eine Wohnung in Leipzig

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen einen Beschuldigten wegen des Verdachts der Nötigung und der vorsätzlichen Körperverletzung erließ der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Leipzig einen Durchsuchungsbeschluss, welcher am heutigen Tag vollstreckt wurde.

Im Stadtteil Plagwitz wurde die Wohnung des Beschuldigten, eines 36-jährigen Mannes, durchsucht. Dabei konnten die eingesetzten Beamten Beweismittel sicherstellen, welche im Zusammenhang mit der Tatbegehung stehen.

Was war geschehen?
Im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot der Onlineplattform "linksunten.indymedia.org" fand am 25.01.2020 in Leipzig eine Demonstration der Initiative für Pressefreiheit unter dem Motto "Gemeinsam gegen das Verbot der Plattform linksunten.indymedia: Gemeint sind wir alle. Gemeint ist die Pressefreiheit" mit ca. 1.500 Personen statt. Die Demonstrationsteilnehmer versammelten sich zunächst gegen 18:00 Uhr auf dem Simsonplatz und zogen dann über die Karl-Liebknecht-Straße in Richtung Herderplatz. Der Beschuldigte war Teilnehmer des Aufzugs.
Im weiteren Verlauf soll der Beschuldigte gegenüber einer Pressevertreterin, welche Bildaufnahmen des Demonstrationszuges, aus dem heraus es zu Vermummungen von Aufzugsteilnehmern sowie zur Verwendung von Pyrotechnik sowie zu Sachbeschädigungen kam, fertigte, sinngemäß geäußert haben, dass er ihr das Handy wegnehme, wenn sie noch ein Foto mache. Die Pressevertreterin berief sich auf die Pressefreiheit, woraufhin der Beschuldigte ihr nunmehr für den Fall, dass sie noch ein Foto mache, Schläge sowie die Wegnahme des Handys angedroht haben soll. Wie von dem Beschuldigten beabsichtigt, verzichtete die so angegangene Journalistin unter dem Eindruck dieser Äußerungen darauf, weitere Aufnahmen vom Demonstrationszug zu machen. Im Anschluss soll sich der Beschuldigte zu einem Kameramann, welcher ebenfalls Filmaufnahmen des Demonstrationszuges fertigte, begeben und diesen umgestoßen haben. Der Kameramann kam hierdurch zu Fall und verletzte sich dabei, was der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf nahm.

Petric Kleine, Präsident des Landeskriminalamtes:
»Die Wahrung der Möglichkeit einer freien Berichterstattung ist ein hohes Gut, dessen Schutz vor jeglicher politisch motivierten Täterschaft besonderes Augenmerk verdient.«


zurück zum Seitenanfang