Bandenbetrug durch falsche Polizisten

28.02.2020, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden klagt vier Beteiligte zur Großen Strafkammer an

Medieninformation

Bandenbetrug durch falsche Polizisten

Staatsanwaltschaft Dresden klagt vier Beteiligte zur Großen Strafkammer an

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 46-jährigen Türken, und drei Deutsche (52, 53 und 64 Jahre) Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem 46-jährigen Türken liegt Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in drei Fällen und Beihilfe zum versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrug in vier Fällen zur Last. Den drei Deutschen liegt u. a. vorsätzliche Geldwäsche und leichtfertige Geldwäsche in bis zu vier Fällen zur Last.

Dem 46-jährigen Türken wird vorgeworfen, sich vor dem 21.01.2019 mit einem gesondert verfolgten türkischen Haupttäter und mindestens drei weiteren Tatbeteiligten entschlossen zu haben, Personen in Deutschland mit einer gefälschten Telefonnummer zu kontaktieren ("Spoofing") und sie durch falsche Angaben und durch Inaussichtstellen eines künftigen Übels dazu zu veranlassen, Geldbeträge auf vermeintliche Treuhandkonten zu übertragen, die anschließend abgehoben und in die Türkei verbracht werden sollten.

In Umsetzung dieses Tatentschlusses kontaktierten der gesondert verfolgte türkische Haupttäter oder ein anderer gesondert verfolgter Mittäter zwischen dem 21.01.2019 und dem 08.04.2019 in sieben Fällen ältere Geschädigte im gesamten Bundesgebiet, u. a. in Dresden, Hamburg, Frankfurt/Oder und Bielefeld und behaupteten bewusst wahrheitswidrig, Polizeibeamte zu sein und dass sie wüssten, dass der Geschädigte wegen eines bestehenden Haftbefehls in die Türkei ausgeliefert werden solle. Die Vollstreckung dieses Haftbefehls könne nur abgewendet werden, wenn zeitnah ein Geldbetrag auf ein Treuhandkonto überwiesen werden würde. So getäuscht überwies ein Geschädigter Geldbeträge in Höhe von 42.000,00 EUR und 70.500,00 EUR, ein weiterer Geschädigter einen Geldbetrag in Höhe von 12.500,00 EUR.

In vier Fällen versuchte der gesondert verfolgte Haupttäter Beträge in Höhe von 42.000,00 EUR, 38.000,00 EUR, 27.000,00 EUR und 22.000,00 EUR zu erlangen, was ihm jedoch nicht gelang, da die Geschädigten misstrauisch wurden und den Geldbetrag nicht zahlten.

Der 46-jährige türkische Beschuldigte hatte Kenntnis von allen Tatumständen und organisierte den Empfang der Geldbeträge sowie deren Verbringung in die Türkei.

Der 52-jährige deutsche Beschuldigte stellte als Finanzagent in grob fahrlässiger Verkennung der Tatumstände sein Konto für den Empfang der Gelder zur Verfügung, hob diese ab und übergab sie dem 64-jährigen Deutschen, der sie wiederum zum 46-jährigen Türken verbrachte. Der 53-jährige Deutsche betrieb Anstrengungen, die Herkunft der Gelder und deren Verwendung zu verschleiern.

In dem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Dresden gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen und in Zusammenarbeit mit der türkischen Polizei umfangreiche Ermittlungen geführt.

Der 46-jährige Türke und der 53-jährige Deutsche befinden sich in Untersuchungshaft. Gegen die beiden anderen deutschen Beschuldigten wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden keine Untersuchungshaft beantragt, da keine Haftgründe vorlagen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklagen entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Der türkische Haupttäter und drei weitere Tatbeteiligte befinden sich in der Türkei in Untersuchungshaft. Gegen sie werden die Ermittlungen von den türkischen Behörden in der Türkei geführt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

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