29. »Tag der Sachsen« 2020 in Aue-Bad Schlema: Anmeldefrist für sächsische Vereine läuft bis 1. März 2020

06.02.2020, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Pressemitteilung des Kuratoriums »Tag der Sachsen«

Dresden (6. Februar 2020) – Alle sächsischen Vereine, Verbände, Institutionen und Interessengemeinschaften, die beim 29. »Tag der Sachsen« vom 4. bis 6. September 2020 in Aue-Bad Schlema dabei sein und eine Förderung beantragen möchten, können sich noch bis zum 1. März 2020 bei der Stadt Aue-Bad Schlema anmelden.

Nach Ende dieser Anmeldefrist können Anträge auf eine Förderung nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Teilnahme am »Tag der Sachsen« wird von der Sächsischen Staatskanzlei ein Zuschuss unter anderem für Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtung gewährt.

Für Händler, Firmen und Gastronomen endet die Anmeldefrist am 30. April 2020.

Die entsprechenden Anmeldeformulare sind im Internet unter www.tagdersachsen2020.de zu finden. Der Fördermittelantrag ist Teil des Formulars und kann gemeinsam mit der Anmeldung ausgefüllt und versandt werden.

Den 29. »Tag der Sachsen« 2020 stellt die Stadt Aue-Bad Schlema unter das Motto »Herzlich willkommen im Schacht«.

Kontakt:
Projektbüro »Tag der Sachsen«
Joliot-Curie-Str. 13
08301 Bad Schlema
Telefon: (+49) 03772 380 439
E-Mail: tds2020@kurort-schlema.de

Weitere Informationen: www.tagdersachsen2020.de
www.tds.sachsen.de |


Kontakt

Sächsische Staatskanzlei

Regierungssprecher Ralph Schreiber
Telefon: +49 351 564 10300
Telefax: +49 351 564 10309
E-Mail: presse@sk.sachsen.de
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