Sofortmaßnahmen für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt für rund 25 Millionen Euro
28.01.2020, 09:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Petra Köpping: »Ärztemangel, Pflegenotstand, Ehrenamt – wir gehen gezielt Probleme im ländlichen Raum an«
Die Staatsregierung hat in ihrem Sofortprogramm »Start 2020« für das laufende Jahr auch vielfältige Maßnahmen im Bereich Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beschlossen. Die Vorhaben umfassen ein Finanzvolumen von rund 25 Millionen Euro. Sie zielen auf die bessere und zielgenauere Ausbildung von Ärzten sowie Fachkräften in den Gesundheitsberufen und die Einrichtung neuer medizinischer Versorgungsformen. Ehrenamtliches Engagement und Freiwilligendienste werden gestärkt, in der Jugend- und Familienpolitik werden wichtige Akzente gesetzt. Viele der Vorhaben werden so angegangen, dass sie vor allem jenseits der Großstädte zur Geltung kommen.
Sachsens Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Ich bin sehr froh, dass wir im Kabinett solch einen großen Posten für unsere Bereiche Soziales und Gesellschaftlicher Zusammenhalt durchsetzen konnten. Wir wollen dabei gezielt die Probleme angehen, die im ländlichen Raum zu lösen sind – Ärztemangel, Pflegenotstand, Stärkung des Ehrenamtes, Schaffung eines neuen Miteinanders und Zusammenhalts. Wir erhöhen zudem die Attraktivität der Gesundheitsberufe, indem mein Haus das Schulgeld für Gesundheitsfachberufe übernimmt.«
Zu den wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben im Sofortprogramm für das laufende Jahr zählt die Erstattung des Schulgelds für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen mit Landesmitteln bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung. Für die Umsetzung neuer medizinischer Versorgungsformen wie beispielsweise der Poliklinik Plus oder regionaler Gesundheitszentren im ländlichen Raum sowie für mobile Angebote und Gesundheitsnetzwerke sind zusätzliche Mittel eingeplant. Ebenso für die Pflegebudgeterhöhung, der Einrichtung und Förderung neuer Modelle und Projekte zur Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Finanziell unterstützt werden soll die Anzahl der geförderten Plätze in den Freiwilligendiensten und die Anpassung der Förderpauschale, um den Trägern die Möglichkeit zu geben, ein höheres Taschengeld zu zahlen. Es werden besondere Anreize für Einsatzstellen des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) im medizinischen und pflegerischen Bereich geschaffen, um dort die Teilnehmerzahlen zu erhöhen.
Extra-Mittel stehen auch für die Begleitung der Kommunen bei präventiven Ansätzen in der Wohnungslosenhilfe, etwa dem »Housing-First-Ansatz« als Modelprojekt zur Verfügung. Die Sächsische Jugendstiftung wird unterstützt. Für die Weiterentwicklung und Umsetzung des Kinderschutzkonzepts sind zusätzliche Mittel im Sofortprogramm eingeplant. Dabei sollen landesweite Angebote der spezialisierten Beratungsstellen und die Etablierung von Kinderschutzambulanzen vorangebracht werden. Die Förderrichtlinie für Jugendverbandsarbeit wird finanziell besser ausgestattet. Förderschwerpunkte werden die aufgabengerechte Entlohnung und die Verbesserung der Sachkostenfinanzierung.
Das Programm »Wir für Sachsen« wird finanziell aufgestockt. Die Erhöhung des Budgets soll es perspektivisch ermöglichen, die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliches Engagement auf 12 Monate auszubauen. Eine neue Ehrenamtsagentur wird etabliert und soll zum Start des neuen Freiwilligendienstjahres ab Herbst 2020 zur Vernetzung, besseren Unterstützung bürgerschaftlich Engagierter und für die Aufarbeitung von best-pratice-Beispielen verwendet werden. Zur Vernetzung von Vertreterinnen und Vertretern aus Praxis, Wissenschaft, Verwaltung und Politik, die gemeinsam neue Lösungsmodelle entwickeln und deren Umsetzbarkeit bewerten, wird die Zukunftsplattform Soziale Innovation geschaffen. Das Modellprojekt »Soziale Orte« soll verschiedene Daseinsvorsorgeleistungen im öffentlichen kommunalen Raum bündeln und dadurch neue Strukturen und Begegnungsorte entstehen lassen. Das erfolgreiche Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen« wird gestärkt. Dabei wird geprüft, wie in Zukunft eine kommunale Komponente in die Förderrichtlinie aufgenommen werden kann. Auch die Integrationsförderung wird finanziell gestärkt. Dies stützt die Psychosozialen Zentren im Hinblick auf Angebote im ländlichen Raum und eine Öffnung für Minderjährige. Zudem sollen Sinti und Roma in ihrer Kultur- und Erinnerungsarbeit unterstützt werden.
Auch werden Mittel bereitgestellt, um die Situation in den sächsischen Tierheimen, etwa durch Ermöglichung der Personalkostenförderung, zu verbessern und um ein Modellprojekt mit der Verbraucherzentrale aufzubauen, dass einen Mix aus vor Ort-, aufsuchender und mobiler Verbraucherschutzberatung anwendet.