Schnelles Urteil gegen Schleuser

28.01.2020, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Medieninformation
Schnelles Urteil gegen Schleuser

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein 28-jähriger Tscheche am 27.01.2020 durch das Amtsgericht Pirna im beschleunigten Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten mit Bewährung verurteilt.

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 25.01.2020 gegen 17:00 Uhr in einem Waldstück in der Slowakischen Republik vier syrische Staatsangehörige in den von ihm geführten PKW aufgenommen zu haben. Im Anschluss verbrachte der Beschuldigte die Flüchtlinge über die BAB 17 im Bereich der Ortschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel über die deutsch-tschechische Grenze bis zum Parkplatz "Am Heideholz" an der BAB 17. Dort wurde der Beschuldigte am 26.01.2020 gegen 01:30 Uhr einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Dabei wurde er vorläufig festgenommen. Für die Fahrt hat der Beschuldigte 2.000,00 Euro erhalten oder sich zumindest versprechen lassen. Bei der Fahrt war der Beschuldigte nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang