Haftbefehl gegen einen Beschuldigten nach gewalttätigen Ausschreitungen am Connewitzer Kreuz außer Vollzug gesetzt

22.01.2020, 15:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

-Zwei Beschuldigte weiterhin in Untersuchungshaft-

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig hat am heutigen Tag der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leipzig den seit dem 02.01.2020 bestehenden Haftbefehl gegen einen 30-jährigen Beschuldigten gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Gegen den Beschuldigten wird im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen in der Neujahrsnacht wegen des Tatvorwurfs des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Gefangenenbefreiung und der vorsätzlichen Körperverletzung ermittelt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sind unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten die durch das Amtsgericht erteilten (Melde-) Auflagen geeignet, einem weiterhin nicht zuletzt aufgrund der Straferwartung in vorliegender Sache bestehenden Fluchtanreiz entgegen zu wirken und so die Durchführung des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens gegen den Beschuldigten sicher zu stellen. Die Staatsanwaltschaft hat daher dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend einen entsprechenden Antrag gestellt, dem der Ermittlungsrichter entsprochen hat.

Sollte der Beschuldigte gegen die erteilten Auflagen verstoßen wird die Staatsanwaltschaft beantragen, den Haftbefehl gegen den Beschuldigten wieder in Vollzug zu setzen.

Durch den Ermittlungsrichter wurde die sofortige Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft angeordnet.

Der bereits für den 23.01.2020 bestimmte Haftprüfungstermin wurde aufgehoben.

Die Außervollzugsetzung des Haftbefehls am heutigen Tag berührt ausdrücklich nicht den weiterhin bestehenden (dringenden) Tatverdacht, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegten Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten in der Neujahrsnacht begangen hat.

Die Ermittlungen zu dem Beschuldigten sind noch nicht abgeschlossen.

Im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen am 01.01.2020 am Connewitzer Kreuz befinden sich noch zwei Beschuldigte (29, 32) in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt dauern im übrigen an. Soweit wegen des Tatvorwurfs des versuchten Mordes ermittelt wird, laufen die Ermittlungen weiterhin gegen Unbekannt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Leipzig

Pressesprecher Ricardo Schulz
Telefon: +49 341 2136 757
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