Tod eines Babys in Dresden

20.12.2019, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft stellt Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

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Staatsanwaltschaft Dresden
Polizeidirektion Dresden

Tod eines Babys in Dresden

Staatsanwaltschaft stellt Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat heute beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen eine 36-jährige Deutsche gestellt. Der Beschuldigten liegt Totschlag durch Unterlassen zur Last. Ihr wird vorgeworfen, in den Morgenstunden des 19.12.2019 ein lebensfähiges Baby entbunden zu haben und dieses am 19.12.2019 gegen 10:30 Uhr unweit der Gleisschleife Prohlis unversorgt abgelegt und hierdurch den Tod des Babys zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.
Trotz sofort eingeleiteter und umfangreicher Suchmaßnahmen der Polizei konnte das bereits verstorbene Baby erst nach einem am späten Abend er-teilten Hinweis der Beschuldigten gegen 23:00 Uhr gefunden werden.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.


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Staatsanwaltschaft Dresden

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Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
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