"Bad Gögginger Erklärung" verabschiedet - 58. Treffen der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder

26.11.2019, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim 58. Treffen in Bad Gögging. (© Büro des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung)

Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim 58. Treffen in Bad Gögging. (© Büro des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung)

Das 58. Treffen der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) fand auf Einladung des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Holger Kiesel vom 21. bis 22. November 2019 in Bad Gögging statt. Inhaltlicher Schwerpunkt des Treffens war die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen auf Bundes- sowie Landesebene.

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen unter anderem das Recht auf den gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und –systemen (Artikel 9 Abs. 1).

Gemeinsam erwarten die Beauftragten, dass gut 10 Jahre nach Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen noch deutlich entschlossener und konsequenter umgesetzt und ausgebaut wird. Ziel muss letztlich eine barrierefreie digitale Welt sein.

Im Ergebnis der zweitägigen Zusammenkunft verabschiedeten die Beauftragten die »Bad Gögginger Erklärung«.

Die Presseinformation des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung sowie die "Bad Gögginger Erklärung" finden Sie unter folgenden Links:


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