30 Jahre nach dem Mauerfall – Bundesrat beschließt Verbesserung bei der Wiedergutmachung von DDR-Unrecht
08.11.2019, 13:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Fast auf den Tag genau 30 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer ist heute im Bundesrat das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen worden. Damit werden sämtliche Fristen in den Rehabilitierungsgesetzen gestrichen. Anträge auf strafrechtliche, berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung können damit auch über den 31. Dezember 2019 hinaus gestellt werden.
Justizminister Sebastian Gemkow: »Mit diesem Gesetz wird nun endlich ein entscheidender Schritt zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung des staatlichen Unrechts in der DDR gemacht. Viele Opfer staatlicher Gewalt in der ehemaligen DDR erreichen nun das Rentenalter und setzen sich mit dem erlittenen Unrecht und möglichen Ansprüchen auseinander.«
Außerdem sieht das Gesetz vor, die Lage ehemaliger DDR-Heimkinder zu verbessern. Kinder und Jugendliche, die in einem Heim untergebracht waren, können bereits gegenwärtig rehabilitiert werden und eine Entschädigung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Unterbringung der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat. Das Gesetz soll den Betroffenen dabei helfen, diesen Umstand leichter nachweisen zu können. Ein eigener Anspruch wurde für diejenigen geschaffen, denen dieser Nachweis nicht gelungen ist und deren Antrag auf Rehabilitierung deshalb abgelehnt wurde.
Künftig können auch Personen eine Opferrente beantragen, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind und deren Freiheitsentziehung mindestens 90 Tage gedauert hat. Bisher war dafür ein Freiheitsentzug von 180 Tagen erforderlich.
Schließlich erfolgt auch eine Änderung im Adoptionsvermittlungsgesetz, welche das Ziel verfolgt, für wissenschaftliche Forschung zur Zwangsadoption in der DDR den Zugang zu Adoptionsvermittlungsakten zu ermöglichen. Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte für Betroffene sind aber in der Gesetzesnovelle nicht enthalten. Den leiblichen Eltern von zwangsadoptierten Kindern bleibt damit immer noch eine effektive Möglichkeit, nach ihren Kindern zu suchen, vorenthalten.
Justizminister Sebastian Gemkow: »Die Geschichte der Menschen, deren leibliche Kinder in der DDR ohne Einwilligung adoptiert oder deren Kinder für tot erklärt worden sind, stellt noch immer ein dunkles Kapitel nicht hinreichend aufgearbeiteten DDR-Unrechts dar. Hier besteht weiter Handlungsbedarf. Den leiblichen Eltern sollte bereits jetzt ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht an die Hand gegeben werden, mit dem sie sich selbst Klarheit über das Schicksal ihrer Kinder verschaffen können.«