Gewaltsamer Tod von zwei Kleinkindern

04.10.2019, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht –

Medieninformation

Gewaltsamer Tod von zwei Kleinkindern
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 55-jährigen Franzosen zum Landgericht Dresden – Schwurgericht – u.a. wegen Mordes in zwei Fällen und wegen versuchten Mordes erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 09.05.2019 zwischen 18:15 Uhr und 18:45 Uhr in seiner Wohnung in Dresden seinen 5-jährigen Sohn und seine 2-jährige Tochter, die sich an diesem Tag im Rahmen des elterlichen Umgangs bei ihm befanden, erwürgt zu haben.

Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, am 09.05.2019 gegen 19:00 Uhr erst im Treppenhaus, dann im Eingangsbereich des von ihm bewohnten Hauses seiner von ihm bereits seit Mai 2018 getrennt lebenden Ehefrau in Tötungsabsicht mindestens einen kräftigen Schlag mit einem harten Gegen-stand gegen den Hinterkopf, sowie Schläge mit den Fäusten gegen den Kopf und das Gesicht versetzt und sie im Anschluss bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Erst als sich ihm Passanten näherten und eingreifen wollten, ließ der Beschuldigte von seinem Opfer ab und ergriff die Flucht.

Die Staatsanwaltschaft Dresden geht aufgrund der Ermittlungen davon aus, dass die Taten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen und die Taten zum Nachteil der Kinder zudem auch grausam verübt wurden.

Das Landgericht Dresden wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

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