Servicebüro für sorbische Sprache eröffnet

26.08.2019, 15:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Schneider: „Tatkräftiger Übersetzungs- und Beratungsdienstleister zur Stärkung der Zweisprachigkeit“ / Statnik: „Ein Erfolg für die Zweisprachigkeit der Lausitz/Łužica“

Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider hat heute gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Domowina, Dawid Statnik, und der Vorsitzenden des Rates für sorbische Angelegenheiten, Maria Michalk, das Servicebüro für die sorbische Sprache in Hoyerswerda eröffnet. Es soll die 42 Kommunen im sorbischen Siedlungsgebiet bei der praktischen Umsetzung der Zweisprachigkeit und der aktiven Pflege der sorbischen Sprache im öffentlichen Leben unterstützen.

„Dieses Büro wird als kostenfreier Übersetzungs- und Beratungsdienstleister für die Kommunen tätig werden und zwei Mitarbeiter beschäftigen. Sie werden Ämter und Behörden beispielsweise unbürokratisch und zielgerichtet bei der Erstellung und Erweiterung einer zweisprachigen Internetpräsenz helfen. Auch bei Fragen nach passgenauen sorbischen Übersetzungen von Beschilderungen oder der Erarbeitung zweisprachiger und einheitlicher Muster unter anderem für Satzungen und Formulare wird das Servicebüro den Kommunen tatkräftig unter die Arme greifen und sie personell wie finanziell entlasten“, sagte Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider. „Mit der Eröffnung dieses Büros leistet der Freistaat Sachsen entsprechend dem Sächsischen Sorbengesetz einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigten Anwendung der sorbischen Sprache im öffentlichen Leben unserer Städte und Gemeinden im Siedlungsgebiet“, so Schneider weiter.

Ein solches Servicebüro in den sorbischen Siedlungsgebieten in Sachsen und Brandenburg ist bislang einmalig.

„Wir freuen uns sehr, dass mit dem Büro die wichtige Arbeit der sorbischen Kommunen unterstützt werden kann. Neben Familie und Schule ist die Kommune der Hort der sorbischen Sprache. Das Servicebüro soll hier Ansprechpartner und Motor der sorbischen Kommunen werden, um die Zweisprachigkeit der Lausitz weiter zu verbessern. Je to wuspěch za dwurěčnosć Łužicu (Es ist ein Erfolg für die Zweisprachigkeit der Lausitz)“, sagte der Vorsitzende der Domowina, Dawid Statnik.

Der Sächsische Landtag hatte auf Initiative des Rates für sorbische Angelegenheiten im Dezember 2018 eine anteilige pauschale Zuweisung beschlossen. Diese dient der Umsetzung der Zweisprachigkeit und der aktiven Pflege der sorbischen Sprache im Alltag der Kommunen im sorbischen Siedlungsgebiet. Demnach kommen diesen Kommunen im laufenden Doppelhaushalt finanzielle Zuweisungen in Höhe von jeweils 5.000 Euro in diesem und im nächsten Jahr zugute. Damit soll den Kommunen ermöglicht werden, eigenverantwortlich die Zweisprachigkeit zu fördern und den sich daraus ergebenden Mehraufwand finanziell ausgleichen zu können. Darüber hinaus beschloss der Sächsische Landtag die Einrichtung des Servicebüros für die sorbische Sprache.

Die Ausreichung der finanziellen Zuwendungen und die Zuständigkeit für die Realisierung dieser beschlossenen Maßnahmen liegt beim Beauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler im Freistaat Sachsen, Dr. Jens Baumann. In diesem und im nächsten Jahr stehen dem beim Staatsministerium des Innern angesiedelten Beauftragten hierfür Mittel in Höhe von insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung, davon allein 180.000 Euro für das Servicebüro.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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