Erfolgreiche Ermittlungen im Zusammenhang mit Scheinehen

12.07.2019, 12:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

-16 Beschuldigte nach Maßnahmen vom 10. Juli 2019 in Untersuchungshaft-

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat im Ergebnis der am 10. Juli 2019 mit Schwerpunkt in Leipzig und Umgebung durchgeführten Durchsuchungen und vorläufigen Festnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Kriminalitätsphänomens der sogenannten "Scheinehen" (vgl. Medieninformation der Bundespolizeidirektion Pirna vom 10. Juli 2019) gegen insgesamt 17 Beschuldigte (22-52 J.) aus Indien, Pakistan und Nepal Haftbefehle erwirkt. Hiervon wurden 16 in Vollzug gesetzt. Ein Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Zudem wurde ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.

Gegen eine 52jährigen Mann aus Pakistan wurde als einen der Hauptbeschuldigten durch den Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leipzig ein Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.

In 12 Fällen wurde durch den Ermittlungsrichter gegen Beschuldigte wegen des dringenden Tatverdachts des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz durch Erschleichen einer EU-Aufenthaltserlaubnis ein Haftbefehl erlassen. In einem dieser Fälle wurde aus persönlichen bzw. familiären Gründen der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. In drei weiteren Fällen wurde jeweils ein Haftbefehl erlassen, da bei diesen Beschuldigten der dringende Tatverdacht besteht, dass sie mit gefälschten Dokumenten unerlaubt eingereist sind, um sich so einen Aufenthaltstitel zu erschleichen. Schließlich wurde gegen einen Beschuldigten ein Haftbefehl erlassen, da gegen diesen der dringende Tatverdacht besteht, sich bereits mehr als ein Jahr unerlaubt in Deutschland aufzuhalten.

Im Rahmen der Maßnahmen wurde zudem ein weiterer Beschuldigter (34) nicht wegen des Verdachts einer Scheinehe sondern unter dem Tatverdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts vorläufig festgenommen. Gegen diesen wurde aufgrund der Kürze des nachweisbaren Aufenthalts in Deutschland kein Haftbefehl beantragt sondern ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Dies wurde mit der Verurteilung zu einer Geldstrafe abgeschlossen.

Die anderen zehn am 10. Juli 2019 zunächst vorläufig festgenommenen Beschuldigten wurden nach entsprechender Prüfung mangels Vorliegens der Voraussetzungen für die Beantragung eines Haftbefehls oder die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Bei den Durchsuchungen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, dass noch der eingehenden Sichtung und Auswertung bedarf.

Die strafprozessualen Maßnahmen in den vorliegenden Verfahren wurden bei der Staatsanwaltschaft Leipzig von insgesamt vier Staatsanwälten in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizei vorbereitet und umgesetzt.

Die Ermittlungen dauern an.


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Staatsanwaltschaft Leipzig

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