Wöller zu den Ergebnissen der Innenministerkonferenz in Kiel

14.06.2019, 15:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Teilnehmer IMK 2019 in Kiel. (© Frank Peter)

Teilnehmer IMK 2019 in Kiel. (© Frank Peter)

Während der zweitägigen Frühjahrskonferenz in Kiel haben die Innenminister und –senatoren der Länder insgesamt 69 verschiedene Tagesordnungspunkte beraten. Dabei standen vor allem Sicherheitsthemen sowie Asyl- und Flüchtlingsfragen im Fokus. Auch für Sachsen relevante Themen wurden in Kiel beschlossen.

So haben sich die Innenminister darauf verständigt, den Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Syrien bis Ende dieses Jahres zu verlängern.

„Derzeit stellt das Auswärtige Amt in Syrien Menschenrechtsverletzungen fest. Deshalb war es richtig, den Abschiebestopp noch einmal zu verlängern“, sagte Sachsens Innenminister Prof. Roland Wöller. „Es darf sich dabei aber nicht um einen Automatismus handeln. Die Lage ändert sich. Daher sollten wir damit anfangen, Straftäter, Gefährder, Anhänger des Assad-Regimes auch nach Syrien abzuschieben. Die konsequente Durchsetzung von Recht bei der Abschiebung und Begrenzung der Migration ist die Voraussetzung für Aufnahmebereitschaft und inneren Frieden in unserer Gesellschaft.“

„Auch die Rückführungen nach Afghanistan sollten weiterhin konsequent durchgeführt werden. Diese sollten nicht nur auf Gefährder, Straftäter und Identitätstäuscher beschränkt sein, sondern auch für die etwa 20.000 rechtskräftig vollziehbar ausreisepflichtigen Personen gelten“, so Wöller weiter. „Sachsen werde sich auch weiter wie Bayern an Rückführungen beteiligen. Die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei hat sich dabei bewährt. Ich begrüße den von Bundesinnenminister Horst Seehofer angekündigten Personalaufwuchs bei der Bundespolizei von 1.300 auf 2.000 Stellen bei der Begleitung der Rückführungen.“

Bei der Diskussion um innenpolitische Maßnahmen bei Asyl- und Flüchtlingsfragen, war es den Ministern ebenso wichtig, nach weiteren Möglichkeiten zu suchen, die die Fluchtursachen vor Ort bekämpfen. Dazu hatte Sachsen den Tagesordnungspunkt „Kommunale Entwicklungszusammenarbeit“ eingebracht.
Entwicklungszusammenarbeit soll demnach nicht mehr nur auf Bundesebene betrieben werden, sondern auch die Länder und Kommunen sollen einen Beitrag leisten. Zudem sollen Städtepartnerschaften zwischen unseren Kommunen und Kommunen in Entwicklungs- bzw. Transformationsländern ausgebaut werden. Besonders kommunale Unternehmen können durch „Know-how-Partnerschaften“ ihre Expertise im Bereich Wasser, Abwasser, Entsorgung und Energie auf lokaler Ebene einbringen.

„Wir müssen alles daran setzen, die vor fast vier Jahren verabschiedete Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung konsequent umzusetzen. Nur so können wir die globalen Herausforderungen für einen weltweiten wirtschaftlichen Fortschritt, mehr sozialer Gerechtigkeit und ökologischer Verträglichkeit meistern. Damit können wir viele Ursachsen für die Flucht von Menschen aus den Entwicklungsländern wirksam beseitigen“, betonte Innenminister Wöller.

Seit 2017 hat sich die Sächsische Staatsregierung intensiv mit dem Thema Entwicklungszusammenarbeit im Ausland befasst. So sind im aktuellen Doppelhaushalt des Freistaates insgesamt 1,25 Millionen Euro für Entwicklungsprojekte im Ausland sowie entwicklungspolitische Veranstaltungen und Bildungsmaßnahmen bei der Sächsischen Staatskanzlei eingestellt.

Ein ebenfalls von Sachsen intensiv unterstütztes Thema ist die Waldbrandbekämpfung aus der Luft durch Löschhubschrauber. Hier hat die IMK die Notwendigkeit erkannt und Optimierungsbedarf festgestellt. Die Kapazitäten bei Bundeswehr und Bundespolizei sollen dahingehend überprüft werden.

„Die vielen Waldbrände im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass die lokalen Wehren zunehmend Probleme beim Löschen der Feuer haben. Gerade im unwegsamen oder im munitionsbelasteten Gelände sind die Einsatzkräfte am Boden bei der Brandbekämpfung auf die Unterstützung aus der Luft angewiesen. Hubschrauber der Bundeswehr könnten dabei eine wichtige Hilfe für die erfolgreiche Bewältigung derartiger Einsatzlagen sein“, so der Innenminister abschließend.

Die durch die IMK zur Veröffentlichung frei gegebenen Beschlüsse werden nach Abschluss der Protokollierung in den kommenden Tagen durch die Geschäftsstelle der Innenministerkonferenz unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/termine-node.html


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