Landtag beschließt leichtere Hochschulzulassung für Spitzensportler und pädagogisch vorqualifizierte Bewerber

22.05.2019, 19:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Verbesserte Transparenz“

Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich eine Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes beschlossen. Davon profitieren sollen in erster Linie Spitzensportlerinnen und –sportler sowie Absolventinnen und Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) Pädagogik oder gleichwertig pädagogisch vorgebildete Bewerber für einen Lehramtsstudiengang. Ihnen soll die Zulassung zum Studium erleichtert werden.

Spitzensportler sind auf den Ort ihres Olympiastützpunkts oder Trainingszentrums festgelegt und damit in der Wahl ihres Studienorts begrenzt. Entscheiden sie sich für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (NC), für den die Hochschule eine so genannte Vorabquote gebildet hat, können sie zum Studium zugelassen werden, ohne sich dem eigentlichen Auswahlverfahren für die Zulassung zum Studium stellen zu müssen.

Absolventen des FSJ Pädagogik oder anderer vergleichbarer praktischer Tätigkeiten an Schulen sollen künftig durch einen Notenbonus einen Vorteil aus ihren Vorerfahrung bei der Zulassung zu einem Lehramtsstudium ziehen können. Die lehramtsausbildenden Universitäten bieten bereits heute im Vorgriff auf die Gesetzesänderung einen Bonus von 0,3 bis 0,5 gegenüber dem Notendurchschnitt des Abiturzeugnisses an. Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: erklärt „Ich hoffe, dass wir mehr motivierte und gute Pädagogen für unsere Schulen finden werden. Mit einem Bonus konnte die Universität Leipzig bereits zum Wintersemester 2017/18 211 Bewerber um ein Lehramtsstudium immatrikulieren, die sich ohne den Bonus nicht hätten einschreiben können. Mit dem neuen Gesetz wird die Berücksichtigung des FSJ Pädagogik und vergleichbarer praktischer Tätigkeiten an Schulen einheitlich geregelt. Damit verbessern wir die Transparenz und alle Bewerber haben an allen lehramtsausbildenden Universitäten grundsätzlich die gleichen Chancen.“

Das neue Gesetz schafft außerdem die Grundlage für die Vorabquote für Bewerber mit Meisterabschluss oder einem anderen Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Eva-Maria Stange: „Wir möchten erreichen, dass sich mehr beruflich Qualifizierte um ein Studium bewerben. Eine eigene Vorabquote erleichtert den Hochschulen auch das Zulassungsverfahren, da etwa Meisterabschlüsse mit schulischen Abschlüssen schwer zu vergleichen sind.“


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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