Verjüngungskur für den Wald wird gefördert

23.04.2019, 10:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Neue Aufrufe für Waldverjüngungsmaßnahmen und -bewirtschaftungspläne gestartet

Nach den enormen Sturm-, Schneebruch-, Dürre- und Borkenkäferschäden der vergangenen Monate in Sachsens Wäldern sind die Förderaufrufe für den Waldumbau und die Waldverjüngung sowie die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen mit hohen Budgets gestartet. Für den Waldumbau und die Waldverjüngung natürlicher Wälder stehen auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts insgesamt 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Bewilligt werden Anträge für Vorhaben, die in den Jahren 2019 bis 2021 durchgeführt werden sollen.

„Durch die großen Schäden in unseren Wäldern erwarten wir erheblich mehr Anträge von privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern, die stabile arten- und strukturreiche, leistungsfähige Mischwälder auf den Schadensflächen begründen wollen“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. „Wir wollen die Waldbesitzer dabei unterstützen, den bereits begonnenen Waldumbau zu forcieren. Nur gemeinsam können wir unsere Wälder gegen den Klimawandel wappnen und widerstandsfähiger gegen zunehmende Stürme, Hitzephasen und Trockenperioden machen.“

In den Bereichen „Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten“ und „Verjüngung natürlicher Waldgesellschaften in Schutzgebieten“ werden Bodenvorarbeiten, Vorwuchsbeseitigung, die Saat und Pflanzung von Bäumen, erstmaliger mechanischer Wildschutz und mechanische Kulturpflege im ersten Jahr sowie Fachplanungen und Gutachten gefördert. Erstmals können auch Lärchenarten bei dem Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten gefördert werden, die insbesondere bei der Aufforstung großer Kahlflächen Vorteile bieten. Private und körperschaftliche Waldbesitzer sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können eine Anteilsfinanzierung von 75 Prozent der Nettoausgaben beantragen.

Die Förderung zur „Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen“ richtet sich vor allem an private Waldbesitzer mit einer Gesamtbetriebsgröße bis 50 Hektar. Es sind dabei die Ausgaben für die Waldbewirtschaftungsplanung (Inventur, Planung, Kartenwerk und Flächenverzeichnis) von 80 Prozent der Nettoausgaben förderfähig. Damit soll im Kleinprivatwald die Grundlage für eine nachhaltige und besitzübergreifende Waldbewirtschaftung geschaffen werden. Antragsteller sind anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Gemeinschaften privater Waldbesitzer. Waldbewirtschaftungspläne sollten aller zehn Jahre erstellt werden. Darin erfassen die Waldbesitzer ihre Bestände (Holzvorrat, Zuwächse usw.) und beplanen ihre Wälder (Nutzungsmengen, Pflanzflächen und Baumarten). Als erster Ansprechpartner für alle Fragen der Waldbewirtschaftung stehen der örtliche Revierförster bzw. der Forstbezirk des Staatsbetriebes Sachsenforst zur Verfügung. Vor Einreichen des Förderantrags ist eine Beratung der geplanten Maßnahme mit dem zuständigen Revierförster unbedingt zu empfehlen. Bis zum 31. Juli 2019 können Förderanträge für diesen neunten Aufruf beim Sachsenforst gestellt werden.

Weiterführende Informationen:

Bewilligungsbehörde: Staatsbetrieb Sachsenforst (Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen) – Telefon: 03591 2160 – E-Mail: poststelle.sbs-glbautzen@smul.sachsen.de

Staatsbetrieb Sachsenforst: www.sachsenforst.de.

Förstersuche: www.sachsenforst.de/foerstersuche

Aufrufe im Förderportal: http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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