Kunstministerium startet Pilotphase zur Förderung von Künstlernachlässen

12.04.2019, 15:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dr. Eva-Maria Stange: „Die Nachlässe der bildenden Künstler werden repräsentativ und von hoher Qualität sein.“

Am heutigen Freitag startet das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eine Pilotphase zur Förderung von Künstlernachlässen. In den Jahren 2019/20 übernimmt die Sächsische Landesstelle für Museumswesen die Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Kunst und Kultur in der seit 5. April 2019 geltenden überarbeiteten Fassung vom 18. März 2019. In dieser Pilotphase sind nur nichtstaatliche Museen antragsberechtigt. Ab 2020 soll es eine eigene Förderrichtlinie für Künstlernachlässe mit Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten geben. Zum Umgang mit den Nachlässen von sächsischen Künstlern hat das Kunstministerium ein Konzept erarbeitet, das nun umgesetzt wird. Es beinhaltet zunächst den Aufbau einer Beratungs- und Fördereinrichtung, die Erstellung eines Förderprogramms und die Berufung eines Fachbeirats.

Beratungs- und Fördereinrichtung wird die Sächsische Landesstelle für Museumswesen. In der Pilotphase 2019/20 gibt sie Fördermittel für gemeinnützige nichtstaatliche Museen und museumsnahe Einrichtungen aus, damit diese Einrichtungen Künstlernachlässe durch Experten bearbeiten lassen und Kernbestände aus Nachlässen übernehmen können. Förderfähig sind ausschließlich Nachlässe, die durch Kauf oder Schenkung ins Eigentum der Antragssteller übergegangen sind. Anträge für dieses Jahr können bis 30. Juni 2019 an die Landesstelle für Museumswesen gestellt werden. Die Mittelbeantragung für das Jahr 2020 ist bis 15. Oktober 2019 möglich. Für Ankaufsvorhaben gelten diese Fristen nicht. Ein Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn kann auf eigenes Risiko gestellt werden. Baumaßnahmen und Mieten werden nicht gefördert. Im aktuellen Doppelhaushalt sind für die Förderung von Künstlernachlässen in diesem Jahr 57.500 Euro und im kommenden Jahr 250.000 Euro eingestellt.

„Wir haben eine wichtige Aufgabe aus dem Koalitionsvertrag erfüllt, der fordert, eine Standortkonzeption für die Sicherung von Vor- und Nachlässen sächsischer Künstler zu entwickeln. Damit sind wir bei diesem wichtigen Thema in Sachsen so weit wie sonst kein anderes Bundesland. Mir ist es wichtig, dass die Nachlässe repräsentativ für die sächsische Kunst und von hoher Qualität sein sollen“, erklärt Sachsens Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange. Sie begründet die Förderung von Künstlernachlässen: „Wir fördern als Staatsregierung die Bewahrung von Künstlernachlässen, um das in den Werken gespeicherte Erleben, Fühlen und Wissen der Künstlergenerationen zu bearbeiten, zu ordnen und nutzbar zu halten. Der Verbleib von Kunst und die Entscheidung, was bewahrenswert ist, unterliegen nicht allein der privaten Vorsorge der Künstler und ihren Erben. Es entspricht dem Selbstverständnis des Kulturlandes Sachsen, dass wir darin auch ein gesellschaftliches und öffentliches Interesse sehen.“

Der Sächsische Kultursenat hat auf seiner heutigen Sitzung folgende Künstler, Museumsexperten und Kunsthistoriker für den Fachbeirat vorgeschlagen: Frédéric Bußmann, Elke Hopfe, Friederike Koch-Heinrichs, Dr. Petra Lewey, Dr. Meinhard Michael, Osmar Osten, Gisbert Porstmann, Annette Schröter und Alfred Weidinger. Die Kunstministerin wird diese Fachleute nun offiziell berufen.

Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte unter umfassender Beteiligung des Landesverbandes Bildende Kunst Sachsen, von Museen, der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und dem Kultursenat sowie weiterer Experten und Interessenvertreter. Kunstministerin Dr. Stange: „Ich danke allen Beteiligten für ihre Kompetenz, Erfahrung und Zeit, die sie in die Erarbeitung dieses Konzepts eingebracht haben. Es ist ein sehr guter Leitfaden und wird beispielhaft für andere Bundesländer sein.“ Die Verabschiedung eines solchen Konzepts ist Aufgabe des Koalitionsvertrags der aktuellen Regierungskoalition aus CDU und SPD.

Das Vorhaben wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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