Vor 20 Jahren trat das Gesetz über die Rechte der Sorben in Kraft

31.03.2019, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange würdigt Bedeutung der Regelungen als Teil der universellen Freiheits- und Menschenrechte

Vor zwanzig Jahren, am 31. März 1999, wurde das vom Sächsischen Landtag verabschiedete Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen in Bautzen feierlich unterzeichnet. In Erinnerung an dieses Ereignis hat Kunst- und Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange die Bedeutung eines rechtlich verbindlichen Rahmens für die Unterstützung des sorbischen Volks als nationale Minderheit in Deutschland hervorgehoben: „Anders als zahlreiche andere Minderheiten und Volksgruppen in Europa haben die Sorben keinen außerhalb Deutschlands liegenden Heimatstaat, der sie materiell, sprachlich oder identitätsstiftend unterstützen könnte. Auch deshalb ist es eine staatliche und ebenso gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den sorbischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Schutz, Förderung, Anerkennung und Wertschätzung zu gewähren. Nicht ohne Grund erwähnt die Präambel des Sorbengesetzes, dass das Recht auf die nationale und ethnische Identität sowie die Gewährung aller Volksgruppen- und Minderheitenrechte keine Gabe und kein Privileg, sondern Teil der universellen Menschen- und Freiheitsrechte sind.“
Vom Sächsischen Landtag am 20. Januar 1999 einstimmig beschlossen, erfüllt das Sorbengesetz den politischen Auftrag aus Artikel 6 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Es löste das Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung vom 23. März 1948 ab, in dem erstmals ein allgemeiner Anspruch der Sorben auf Schutz und Förderung gesetzlich geregelt wurde.
Zu den Regelungen des Sorbengesetzes von 1999 gehört, dass die Interessen der Bürger sorbischer Volkszugehörigkeit von einem Dachverband der sorbischen Verbände und Vereine wahrgenommen werden können. Der Sächsische Landtag wählt einen fünfköpfigen Rat für sorbische Angelegenheiten, den der Landtag und die Staatsregierung in Angelegenheiten der Sorben anzuhören haben. Der Freistaat erkennt die sorbische Sprache als Ausdruck des geistigen und kulturellen Reichtums des Landes an. Zudem gibt es Regelungen zur sorbischen Fahne und Hymne, zur sorbischen Sprache vor Behörden und Gerichten, zur zweisprachigen Beschilderung, zu Ansprechpartnern bei den Behörden, zu Wissenschaft und Kultur sowie den Medien und zur länderübergreifenden Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg. Die Staatsregierung ist verpflichtet, dem Landtag mindestens einmal in jeder Legislaturperiode zur Lage des sorbischen Volkes zu berichten. Der jüngste Bericht wurde im Juni 2018 im Landtag öffentlich erörtert und steht auch öffentlich in zweisprachiger (sorbisch-deutscher) Fassung zur Verfügung.
In Deutschland leben rund 60.000 Sorben, davon etwa 20.000 Niedersorben in der brandenburgischen Niederlausitz und 40.000 Obersorben in der sächsischen Oberlausitz zwischen und um Kamenz / Kamjenc, Bautzen / Budyšin, Weißwasser / Běła Woda und Hoyerswerda / Wojerecy.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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