Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten in Sachsen

26.03.2019, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 2. März 2019 auf die Beamtinnen und Beamten in Sachsen

Zur Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder wurden gestern Eckpunkte zwischen Finanzminister Dr. Matthias Haß und Markus Schlimbach, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen, Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen, sowie Reinhard Schade, Landesvorsitzender des Sächsischen Richtervereins, unterzeichnet.

Die getroffene Vereinbarung sieht vor, dass die Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung im Freistaat Sachsen übertragen werden soll. Für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger bedeutet dies eine lineare Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, ab 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent sowie ab 1. Januar 2021 um weitere 1,4 Prozent. Die monatlichen Anwärterbezüge sollen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils einen Festbetrag von 50 Euro angehoben werden.

Beschlossen werden muss die Erhöhung mit einem Anpassungsgesetz durch den Sächsischen Landtag.


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