"Düsseldorfer Erklärung" verabschiedet - 57. Treffen der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder

25.03.2019, 17:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim 57. Treffen in Düsseldorf. (© Büro der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen)

Für das Gruppenbild zum 57. Treffen in Düsseldorf stehen die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder in einer Gruppe vor einer Ziegelwand.

Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim 57. Treffen in Düsseldorf. (© Büro der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen)

Für das Gruppenbild zum 57. Treffen in Düsseldorf stehen die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder in einer Gruppe vor einer Ziegelwand.

Für das Gruppenbild zum 57. Treffen in Düsseldorf stehen die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder in einer Gruppe vor einer Ziegelwand.

Das 57. Treffen der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen fand auf Einladung der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, Claudia Middendorf, vom 20. bis 21. März 2019 in Düsseldorf statt. Den inhaltlichen Schwerpunkt bildete das Thema „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen“.

Im Ergebnis dieser zweitägigen Zusammenkunft verabschiedeten die Beauftragten gemeinsam die "Düsseldorfer Erklärung". Darin erklären sie: „Die UN-Behindertenrechtskonvention, die in diesem Monat seit zehn Jahren in Deutschland in Kraft ist, schreibt den Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit zu. Die Beauftragten erwarten, dass die Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt und Barrieren in Bezug auf gesundheitliche Einrichtungen und Dienste weiter abgebaut werden. Dabei muss der Schutz von Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten für Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Ebenso muss der Zugang zu einer gesundheitlichen Versorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie bei jedem anderen Menschen gewährleistet werden.“

Vor diesem Hintergrund fordern die Behindertenbeauftragten eine inklusivere Gesundheitsversorgung, bei der die Barrierefreiheit ein grundlegender Standard im Gesundheitswesen ist, ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung. Zudem muss eine spezialisierte Versorgung von erwachsenen Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen gewährleistet sein. Auch müssen Assistenzleistungen während eines Krankenhausaufenthalts weiterfinanziert werden. Ferner muss in den Aus- und Fortbildungen der Gesundheitsberufe eine Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erfolgen, um Vorbehalte abzubauen. Darüber hinaus muss die Kooperation der Krankenhäuser mit den Systemen der Selbsthilfe und Selbstvertretungen verbessert werden.

Am Ende der "Düsseldorfer Erklärung" formulieren die Behindertenbeauftragten, dass die Grundlage für Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe eine barrierefreie, inklusive und interdisziplinäre Gesundheitsversorgung ist.


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