10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen

25.03.2019, 11:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am 26. März 2019 jährt sich der Tag zum zehnten Mal, an dem die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland verbindlich wurde. Seit der Neugründung des Freistaates Sachsen war die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Ziel der Sächsischen Staatsregierung. Die Ratifizierung der UN-BRK gab jedoch die Grundlage und den Startschuss für die Erarbeitung eines ressortübergreifenden Aktionsplanes der Staatsregierung zur Umsetzung der Konvention.

„Inklusion ist für mich eine Herzensangelegenheit. Jede Woche lerne ich neue Projekte und spannende Menschen in ganz Sachsen kennen. Ich bin begeistert, mit wieviel Engagement und Herzblut das Thema Inklusion aktiv vor Ort umgesetzt wird. Wir unterstützen mit Freude kreative Ideen und Projekte. Denn nur gemeinsam können wir Behindern verhindern“, sagte Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch anlässlich des zehnten „Geburtstages“ der UN-BRK.

Seit der Neugründung des Freistaates Sachsen war die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Ziel der Sächsischen Staatsregierung. Die Ratifizierung der UN-BRK gab jedoch die Grundlage und den Startschuss für die Erarbeitung eines ressortübergreifenden Aktionsplanes der Staatsregierung zur Umsetzung der Konvention.

Die Federführung für den Aktionsplan hatte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz übernommen. Bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen handelt es sich jedoch um eine Querschnittsaufgabe, die alle Lebensbereiche und somit alle Staatsministerien betrifft.

Die Erarbeitung des Aktionsplanes erfolgte in mehreren Schritten und getreu dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ - wurden von Beginn an Menschen mit Behinderungen, deren Vertreter und alle interessierten Bürger einbezogen. Das Ergebnis ist ein Aktionsplan, der über 200 Maßnahmen aus allen Politikfeldern beinhaltet.

In den letzten Jahren konnte Sachsen in den verschiedensten Lebensbereichen zahlreiche positive Ergebnisse erzielen:

Für das Thema Inklusion am Arbeitsmarkt setzt sich seit 2010 insbesondere die Allianz Arbeit + Behinderung ein und 2016 startete das Arbeitsmarktprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“.

Für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft ist Barrierefreiheit eine wichtige Voraussetzung. Mit dem Investitionsprogramm barrierefreies Bauen - „Lieblingsplätze für alle“ können bestehende Barrieren in Museen, Kultureinrichtungen, Gaststätten und Arztpraxen beseitigt werden.

Die gesellschaftliche Partizipation, eine uneingeschränkte Teilnahme am öffentlichen, politischen, kulturellen und zivilgesellschaftlichen Leben für alle, ist ein weiteres Ziel. Hierzu gehört auch, dass Informationen auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Deshalb ist die Staatsregierung bemüht, kontinuierlich die eigene Internetpräsenz barrierefrei zu gestalten. So werden u. a. Dokumente in Leichter Sprache und Videos in Gebärdensprache angeboten.

Die Sächsische Staatsregierung stellt die Weichen für eine inklusive Gesellschaft. Dafür stellt der Freistaat Sachsen seit 2011 auf einer gesetzlichen Grundlage Fördermittel bereit. Pro schwerbehindertem Mensch in Sachsen werden jährlich 60 Euro in den Haushalt eingestellt. Die Summe, derzeit ca. 22 Mio. Euro pro Jahr, steht für die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, z. B. „Lieblingsplätze für alle“, zur Verfügung.

Jedoch funktioniert Teilhabe nur, wenn alle mitmachen. Deshalb ist es ebenso Ziel des Aktionsplanes, eine breite Öffentlichkeit zu sensibilisieren, um den Abbau von alltäglichen Hürden sowie Vorurteilen zu fördern.

„Behindern Verhindern. Zeit für barrierefreies Handeln!“ ist der Titel einer groß angelegten Kampagne, unter der sachsenweit seit August 2016 zahlreiche Maßnahmen zur Sensibilisierung realisiert wurden. Ziel ist es, mit einem Lächeln die Lust und Bereitschaft zu wecken, sich mit Inklusion auseinanderzusetzen und umzudenken. Aus diesem Grund wurde die Kampagne bunt, frech und mit einem Augenzwinkern gestaltet. Begleitet und verbreitet wird die Kampagne durch fünf Kampagnenbotschafter.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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