Sächsische Steuerfahndung deckte im Jahr 2018 fast 66 Millionen Euro auf

15.03.2019, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß stellte heute im Finanzamt Leipzig II die Arbeitsergebnisse der sächsischen Steuerfahndung des Jahres 2018 vor. So hat die engagierte Arbeit der sächsischen Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder dem Fiskus im vergangenen Jahr ein steuerliches Mehrergebnis von knapp 66 Mio. Euro eingebracht.

Sachsens Finanzminister Dr. Haß: „Steuerhinterziehung ist eine Straftat und schadet dem Staat und unserer Gesellschaft. Die Sachsen sind insgesamt sehr steuerehrlich. Dennoch gibt es immer wieder Einzelne, die versuchen, auf Kosten der Allgemeinheit dem Staat Geld vorzuenthalten. Dass sich jeder an die Steuergesetze hält, ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit. Unsere sächsischen Fahnderinnen und Fahnder liefern dazu einen ganz wichtigen Beitrag.“

Über die Hälfte des im Jahr 2018 aufgedeckten Steuerschadens – 37,2 Mio. Euro – entfällt auf die Umsatzsteuer. Der zweitgrößte Anteil mit 10,4 Mio. Euro ist der Einkommensteuer zuzurechnen. Die festgestellten Mehrergebnisse im Bereich der Körperschaftsteuer betragen 1,7 Mio. Euro, hinsichtlich der Gewerbesteuer 4,6 Mio. Euro und in Bezug auf die Lohnsteuer 2,5 Mio. Euro. Schließlich schlagen noch sonstige Steuern (beispielsweise Erbschaft- und Schenkungssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Bauabzugsteuer, Grunderwerbsteuer) und Zinsen mit 9,3 Mio. Euro zu Buche. Die meisten Steuermehrergebnisse konnten im Raum Dresden aufgespürt werden.

Mit der Digitalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft haben sich auch die Begehungsformen von Steuerhinterziehung geändert.
„Wir stellen fest, dass die Steuerkriminalität immer digitaler wird. Wir sind gut aufgestellt, um mit dieser Entwicklung Schritt zu halten“, betont der Finanzminister.

Rund 100 Fahnderinnen und Fahnder waren im Jahr 2018 für die drei sächsischen Steuerfahndungsstellen im Einsatz. Sie führten insgesamt rund 1.200 Fahndungsprüfungen durch. Daneben haben die Fahnderinnen und Fahnder in insgesamt fast 750 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Dienststellen ermittelt.

Die sächsische Steuerfahndung leitete im Jahr 2018 insgesamt rund 350 Strafverfahren ein. Diese Verfahren werden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bzw. den Staatsanwaltschaften weitergeführt.

In den von sächsischen Steuerfahndern ermittelten Fällen verhängten die Gerichte im Jahr 2018 Freiheitsstrafen von insgesamt 64 Jahren und setzten Geldstrafen sowie Geldauflagen von 1,4 Mio. Euro rechtskräftig fest.


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