Mobilität für Sachsen: Start des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Landesverkehrsplanes Sachsen 2030

20.02.2019, 15:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Seit Anfang des vergangenen Jahres wird an der Fortschreibung des sächsischen Landesverkehrsplanes 2030 (LVP Sachsen 2030) gearbeitet. Nach der internen Ressortabstimmung wurde der Entwurf im Januar vom Kabinett für das öffentliche Beteiligungsverfahren freigegeben. Vom 21. Februar bis zum 21. März können Bürgerinnen und Bürger in den Entwurf des LVP Sachsen 2030 einschließlich des Umweltberichtes Einsicht nehmen und bis zum 23. April ihre Stellungnahmen und Äußerungen dazu abgeben. Auch die Träger öffentlicher Belange auf Landes- und Bundesebene sowie die benachbarten Bundesländer erhalten die Möglichkeit, Stellung zum Entwurf zu nehmen.

„Mit dem Entwurf des Landesverkehrsplanes 2030 setzen wir auf eine nachhaltige und bedarfsgerechte Entwicklung der Mobilität und Verbesserung der Lebensqualität in allen Landesteilen. Unser Ziel ist ein effizientes, einfach zugängliches und multimodales Gesamtverkehrssystem unter Nutzung modernster Technik und mit vernetzten Verkehrsmitteln und Verkehrsträgern“, so Verkehrsminister Martin Dulig.

Wesentliche Handlungsschwerpunkte sind die Stärkung des ÖPNV, besonders in ländlichen Räumen, gegenüber dem motorisierten Individualverkehr sowie die Förderung eines barrierefreien Zugangs zu Verkehrsanlagen und Informationen. Dazu kommen die Lückenschließung des Radwegenetzes an Bundes- und Staatsstraßen sowie die Implementierung von Radschnellwegverbindungen für den Alltagsradverkehr. Das bestehende Staatsstraßennetz soll erhalten und verbessert werden. Grundsatz hier: Erhaltung vor Ausbau und Ausbau vor Neubau. Im Fokus steht auch die Verbesserung der Schieneninfrastruktur durch Elektrifizierung von Strecken und Beseitigung von Engpässen. Außerdem sollen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmemissionen, sei es an Schiene, Straße oder Flughafen, entwickelt werden. Die Bedeutung des Fußverkehrs soll gestärkt und Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollen fortgesetzt werden. Die Anpassung der Güterverkehrsinfrastruktur soll bedarfsgerecht erfolgen. Der Freistaat möchte zukünftig neue Technologien, beispielsweise in Form von Antrieben oder auch Teststrecken, unterstützen und fördern.

Die Fortschreibung des Landesverkehrsplanes erfolgte auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplanes 2030, der Landesverkehrsprognose 2030 sowie der Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen 2030. Darüber hinaus fanden die Ergebnisse der ÖPNV Strategiekommission Eingang in den Entwurf. Im Rahmen der Fortschreibung erfolgte außerdem eine Überprüfung und Bewertung von Staatsstraßen-Neubauprojekten. Die Netzkonzeption für die Staatsstraßen wurde auf 2030 aktualisiert.

  • Organisation und Ablauf des Beteiligungsverfahrens

Bereits am 7. Februar erfolgte im Sächsischen Amtsblatt die Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes zum LVP Sachsen 2030. Vom 21. Februar bis zum 21. März kann über das Online-Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen www.beteiligungsportal.sachsen.de Einsicht in den Entwurf des LVP Sachsen 2030 einschließlich des Umweltberichts genommen werden. Darüber hinaus liegt der Entwurf in der Zentrale des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) bzw. in den Niederlassungen des LASuV in Meißen, Zschopau, Leipzig, Bautzen und Plauen in eigens dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aus (montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr, freitags 9 bis 14 Uhr). Hier ist auch der Zugang zum Online-Portal möglich. Die Abgabe der Stellungnahmen kann bis zum 23. April 2019 via Online-Formular direkt über das Beteiligungsportal, per E-Mail an lvp2030@smwa.sachsen.de oder auf dem Postweg an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Projektgruppe Landesverkehrsplan Sachsen 2030, Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden, erfolgen. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens am 23. April 2019 werden die Stellungnahmen ausgewertet, abgewogen und im Entwurf zum Landesverkehrsplan entsprechend gewichtet.

  • Hintergrund

Der derzeit gültige Landesverkehrsplan 2025 aus dem Jahr 2012 wurde auf das Prognosejahr 2030 fortgeschrieben. Mit dem LVP Sachsen 2030 stellt die Sächsische Staatsregierung ihre strategischen Ziele und Handlungsschwerpunkte dar, wie die Mobilität für Sachsen im Jahr 2030 organisiert sein soll. Der LVP ist ein Fachplan für die Entwicklung des gesamten Verkehrssystems aber auch einzelner Verkehrsträger und bindend sowohl für die Staatsregierung als auch für nachgeordnete Behörden.
Der erste Landesverkehrsplan stammt aus dem Jahr 1996. Im September 2012 wurde er durch den Landesverkehrsplan Sachsen 2025 abgelöst. Vor dem Hintergrund der Erhebung verkehrlicher Grunddaten, beispielsweise Verkehrsprognosen und Verkehrszählungen, die üblicherweise alle fünf Jahre stattfinden, wird auch der Landesverkehrsplan in diesem zeitlichen Rhythmus einer Überprüfung unterzogen. Damit kann der Freistaat zeitnah auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren und klare Leitlinien für das strategische Handeln der Staatsregierung im Verkehrsbereich für die kommenden Jahre setzen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

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