Neue Gründerförderung: Richtlinie InnoStartBonus ist im Sächsischen Amtsblatt erschienen

14.02.2019, 14:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auftaktveranstaltung und erster Förderaufruf mit Staatsminister Dulig am 20. März

Im Sächsischen Amtsblatt ist die neue Richtlinie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) über die Gewährung von Zuwendungen für innovative Unternehmensgründungen (Richtlinie InnoStartBonus) erschienen. Dazu erklärt Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Wir wollen die innovative Gründerszene in Sachsen weiter beleben. Mit dem neuen InnoStartBonus fördern wir innovative Gründer und ergänzen damit die bereits vorhandene Programmfamilie, die für besonders wissensintensive Gründer zur Verfügung steht. Damit verfolgen wir konsequent unseren strategischen Ansatz der Förderung von besonders innovativen Geschäftsideen und Geschäftsmodellen weiter. Wir sind der festen Überzeugung, dass es hier in Sachsen noch eine Menge weiterer zukunftsträchtiger Geschäftsideen gibt. Diese Potenziale wollen wir heben!“

Idee ist es, ausgewählte potenzielle sächsische Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens mit einem Gründungsbonus von monatlich 1.000 Euro für zwölf Monate als Beitrag zum Lebensunterhalt zu fördern, diese professionell zu betreuen und zu vernetzen. Innovative Neugründungen sollen in die sächsische Gründerszene eingeführt und beim Start finanziell unterstützt werden. Die neue Gründerförderung ist familienfreundlich, denn pro unterhaltspflichtigem Kind wird für die Dauer der Förderung ein monatlicher Kinderbonus von 100 Euro gewährt.

Für die Durchführung des wettbewerblichen Verfahrens hat das SMWA futureSAX – die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen – beauftragt.

Der erste branchen- und regionalübergreifende Förderaufruf sowie die Auftaktveranstaltung zum Start des wettbewerblichen Verfahrens findet mit Staatsminister Dulig und Multiplikatoren der sächsischen Gründerszene am 20. März 2019 in der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB), der zukünftigen Bewilligungsstelle für die Förderung, statt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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