Presseeinladung: Justizminister Sebastian Gemkow und Generalstaatsanwalt Hans Strobl stellen die neue Rundverfügung des Generalstaatsanwalts zur einheitlichen Strafverfolgungspraxis und Strafzumessung vor

12.02.2019, 11:22 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Justizminister Sebastian Gemkow und der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen Hans Strobl stellen gemeinsam eine Rundverfügung des Generalstaatsanwalts zur einheitlichen Strafverfolgungspraxis und Strafzumessung im Freistaat Sachsen vor.

Die neue Rundverfügung soll dafür sorgen, dass weniger Strafverfahren im Bereich der Kleinkriminalität eingestellt und mehr zur Anklage gebracht werden. Außerdem stellt sie eine einheitliche Strafverfolgungspraxis der Staatsanwaltschaften etwa bei Vermögens-, Verkehrs- oder Betäubungsmitteldelikten im gesamten Freistaat Sachsen sicher.

Termin: Donnerstag, 14. Februar 2018, 11:30 Uhr
Ort: Sächsische Staatskanzlei, Mediazentrum, Archivstraße 1, 01097 Dresden

Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen sind zu dem Termin herzlich willkommen! Dieser Termin ist auch für Bild- und Filmberichterstattung geeignet.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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