Freistaat Sachsen novelliert seine Sportförderung

12.02.2019, 13:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wöller: „Sportförderung wird flexibler und unbürokratischer“

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Novellierung der Richtlinie für die Sportförderung im Freistaat Sachsen beschlossen. Sie tritt am 1. März 2019 in Kraft und wird die Richtlinie vom Mai 2009 ersetzen.

„Die Sportförderung ist eine der zentralen gesellschaftspolitischen Aufgaben im Freistaat Sachsen und wurde wegen ihrer Bedeutung für das Gemeinwohl als Staatsziel in der Verfassung des Freistaates verankert. Demografischer Wandel, Globalisierung sowie sich verändernde Lebens- und Sportgewohnheiten stellen den organisierten Sport und seine ‚Organisierer‘ – also Land, Kommunen, Landessportbund und Vereine – vor neue Herausforderungen“, sagte Sportminister Prof. Dr. Roland Wöller heute in Dresden. Auch deshalb ist eine Überarbeitung der Sportförderrichtlinie notwendig geworden. „Gemeinsam mit dem Landessportbund werden wir weiterhin sowohl den Breiten- als auch den Spitzensport mit Taten und Geld unterstützen. Denn nur aus der Breite kann die Spitze erwachsen. Wir werden attraktive und an die Bevölkerungsentwicklung angepasste Angebote mithilfe moderner Sportstätten sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum erhalten und schaffen“, so Wöller. Darüber hinaus würden internationale Erfolge sächsischer Sportler die Staatsregierung motivieren, auch künftig Sportveranstaltungen von Weltrang in Sachsen auszutragen und finanziell zu unterstützen, so Wöller.

„Deshalb gestalten wir die Sportförderung künftig noch flexibler und unbürokratischer, um den vielen Herausforderungen gerechter zu werden“, sagte Wöller.

Diese Maßnahmen werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Hinweise für Ihre Berichterstattung

Die Sportförderung beläuft sich im laufenden Doppelhaushalt auf die Rekordsumme von mehr als 119 Millionen Euro. Davon entfallen auf dieses Jahr insgesamt 60,3 und auf das nächste Jahr 59 Millionen Euro. Darunter befinden sich Mittel für die konsumtive Sportförderung (u.a. für den Landessportbund Sachsen und für Großsportveranstal-tungen) in Höhe von 28,7 Millionen Euro für dieses und 29,6 Millionen Euro für nächstes Jahr. Auf die investive Sportförderung – also den Sportstättenbau – entfallen 23,1 Millionen Euro (2019) bzw. 24 Milli-onen Euro (2020).

In Sachsen waren zum Stichtag 1. Januar 2019 insgesamt 667.319 Bürgerinnen und Bürger in 4.447 Sportvereinen organisiert. Die Zahl der Vereinsmitglieder stieg gegenüber dem Vorjahr um 3.187. Im Landessportbund sind ca. 81.600 Ehrenamtliche in verschiedenen Funktionen tätig.


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