Freiheitsstrafe gegen Wiederholungstäter im beschleunigten Verfahren

04.02.2019, 14:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zwickau – Das Amtsgericht Zwickau hat heute, am 4. Februar 2019, einen Wiederholungstäter wegen vierfachen Ladendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.

Am 28. Januar 2019 hatte der 40jährige Deutsche in der ARAL Tankstelle in der Leipziger Straße in Zwickau zwei Flaschen Schnaps, einen Energydrink und zwei Feuerzeuge für insgesamt 44 Euro gestohlen. Das aufmerksame Personal bemerkte den Diebstahl, die herbeigerufene Polizei konnte den Mann in der näheren Umgebung aufgreifen und das Diebesgut an die Tankstelle zurückgeben. Unmittelbar darauf wurde der Mann in Haft genommen, um die heutige Gerichtsverhandlung durchführen zu können.

Neben dem Diebstahl in der ARAL Tankstelle wurde der Täter heute wegen drei weiteren Ladendiebstählen in Zwickau zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Wegen zahlreicher Vorstrafen kam eine Bewährung nicht in Betracht, der Mann befindet sich wieder in der JVA.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Zwickau

Pressesprecherin Ines Leonhardt
Telefon: +49 375 5092 572
Telefax: +49 375 5092 682
E-Mail: ines.leonhardt@staz.justiz.sachsen.de

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