30 Millionen Euro für den ländlichem Raum

01.02.2019, 08:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

An die sächsischen Gemeinden im ländlichen Raum wurden heute zum zweiten Mal 30 Millionen Euro im Rahmen des sogenannten Pauschalengesetzes ausbezahlt.

Damit stehen den kreisangehörigen Gemeinden im Jahr 2019 erneut
70 Euro je Einwohner für die ersten 1.000 Einwohner zur freien Verwendung zur Verfügung. Je Gemeinde sind das maximal 70.000 Euro. „Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung durch ein unbürokratisches Instrument zu Gunsten der kleinen Gemeinden im ländlichen Raum“, sagte Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß.

Die Gelder sind nicht zweckgebunden und können sowohl für laufende Aufwendungen als auch für Investitionen wie z. B. in Schulen oder Kindergärten eingesetzt werden. „Die Gemeinden entscheiden vor Ort völlig frei über die Verwendung der Mittel“, so der Finanzminister.

Der Sächsische Landtag hatte 2018 das Pauschalengesetz beschlossen. Dadurch stehen bis 2020 pro Jahr 30 Mio. Euro zur Stärkung der Finanzkraft kleiner Gemeinden zur Verfügung.


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