Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Interessen des Freistaats bei der BAföG-Reform sind eingebracht“

31.01.2019, 11:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landtag diskutiert geplante Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Die Bundesregierung will das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) reformieren. Aus diesen Anlass haben auf Antrag der Fraktionen von SPD und CDU die Abgeordneten des Sächsischen Landtags heute in der Aktuellen Stunde unter dem Titel “BAföG-Reform – bessere Unterstützung für sächsische Studierende, Schülerinnen und Schüler“ über die geplante Reform diskutiert. Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Das BAföG garantiert seit fast fünfzig Jahren, dass Schülerinnen, Schüler und Studierende in ihrer Ausbildung nicht an fehlenden finanziellen Ressourcen scheitern. Ich begrüße die vorgesehenen Anpassungen und freue mich, dass die Länder frühzeitig in die Diskussion über die BAföG-Novelle einbezogen werden. Das hat uns die Gelegenheit gegeben, die Interessen des Freistaats Sachsen einzubringen.“
Dazu gehöre, dass die im BAföG enthaltenen Altersgrenzen gestrichen beziehungsweise deutlich angehoben werden. Dr. Eva-Maria Stange: „Die starren Regelungen werden der Bildungswirklichkeit in Deutschland nicht gerecht. Ein Teil der Menschen, die im Beruf stehen und bereit sind, sich weiterzubilden, nimmt ein Vollzeitstudium auf. Wegen der im jetzigen Gesetz festgelegten Altersgrenzen (30 Jahre für Bachelor und 35 Jahre für Master) fallen sie jedoch aus der Fördermöglichkeit nach BAföG heraus. Die Notwendigkeit, sich nebenbei den Lebensunterhalt verdienen zu müssen, führt dazu, dass sie doch ihr Studium in Teilzeit absolvieren müssen. Das ist nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer entsprechenden Anpassung des BAföG.“
Darüber hinaus, so die Ministerin, müsse ein mit BAföG-Mitteln unterstütztes Teilzeitstudium ermöglicht werden. „Die Vereinbarkeit eines Studiums mit Beruf oder Familie, Pflege und Gesundheit, muss möglich sein, ohne dass wie bisher ein Studierender aus der BAföG-Förderung herausfällt und sein Teilzeitstudium über Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch finanziert wird. Die Förderung eines Teilzeitstudiums gehört aus sächsischer Warte zum BAföG. Auch die Hochschulrektorenkonferenz, die Studierenden und andere Bundesländer sprechen sich für eine entsprechende Regelung aus.“

Aus Sicht der sächsischen Schulpolitik müsse in der BAföG-Novelle außerdem berücksichtigt werden, dass seit dem Schuljahr 2018/2019 aus demografischen Gründen an den Fachoberschulen in Sachsen Schülerinnen und Schüler des einjährigen Bildungsgangs zwar in die Klassenstufe 12 des zweijährigen Bildungsganges – sogenannte gemischte Klassen – integriert werden können, sie aber keine Ausbildungsförderung erhalten, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen, sagte die Wissenschaftsministerin weiter. „Nach Ansicht des Freistaates Sachsen ist es daher notwendig, eine entsprechende Berücksichtigung dieser integrierten Beschulung zu erwirken, um förderrechtliche Härtefälle zu verhindern.“


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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