Urteil gegen 20-jährige Polin wegen Bandendiebstahls nur einen Tag nach der Tat

17.01.2019, 13:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zwickau – Eine 20-jährige Ladendiebin aus Polen wurde am 16.01.2019 in einem beschleunigten Verfahren durch das Amtsgericht Zwickau wegen Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

Die Angeklagte hatte am 15.01.2019 in der Müller-Drogerie in Zwickau, Innere Plauensche Straße 16, insgesamt 30 Playstation-Spiele im Wert von 1.524,71 € entwendet. Nach der Tat wurde sie vorläufig festgenommen und Anklage gegen sie im beschleunigten Verfahren erhoben.

In der Hauptverhandlung am 16.01.2019 wurde bekannt, dass die Angeklagte bereits in Polen zur Begehung von Diebstahlshandlungen angeworben und gezielt nach Zwickau geschickt worden war. Dort zeigte ihr eine Mittäterin, was sie entwenden soll. Die Angeklagte deaktivierte sodann mit einem technischen Gerät die Diebstahlssicherungen der Spiele, wurde jedoch beim Verlassen des Marktes durch den Ladendetektiv gestellt, während der Mittäterin die Flucht gelang.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Zwickau

Pressesprecherin Ines Leonhardt
Telefon: +49 375 5092 572
Telefax: +49 375 5092 682
E-Mail: ines.leonhardt@staz.justiz.sachsen.de

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